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Ehewohnung: Auszug der Ehefrau mit drei gemeinsamen Kindern keine unbillige Härte

Das OLG Köln (27 UF 28/10) vertritt in seinem Beschluss vom 17. 03. 2010 die Auffassung, dass es nicht unbillig ist, wenn eine Ehefrau mit drei gemeinsamen Kindern aus dem gemeinschaftlichen Haus in eine 500 m entfernte Wohnung umziehen muss, auch wenn damit eine Verringerung der Wohnfläche einhergeht.

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