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Gesetzesänderung gegen sog. „Abofallen“

Der Bundestag hat ein Gesetz auf den Weg gebracht um Verbraucher noch besser vor undurchsichtigen Methoden zu schützen.

So werden Anbieter in Zukunft noch deutlicher über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung informieren. Verträge werden nur dann zustande kommen, wenn Verbraucher per Klick bestätigen, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen haben (Button-Lösung). Im Zweifel müssen die Unternehmen beweisen, dass ein Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist.

Insbesondere sollen Benutzer von Smartphones besser geschützt werden, denen bislang nach einem falschen Klick auf ein Banner über die Telefonrechnung nicht bestehende Forderungen zahlen mussten (sog. Wap-Billing).

M.E. sind viele dieser Maßnahmen unnötig, da das Gesetz schon jetzt eindeutige Regeln für einen Vertragsschluss aufstellt und viele angebliche Forderungen offensichtlich ungerechtfertigt sind, was sogar einen strafrechtlich relevanten Betrug darstellt. Zudem finden Betrüger immer wieder Möglichkeiten um die gesetzlichen Regeln zu umgehen. Wenn Sie mit einer Ihrer Meinung nach unberechtigten Forderung konfrontiert werden, prüfe ich gerne den Vertrag und sage Ihnen schnell, ob Sie die Mahnungen getrost ignorieren können.

Weitere Infos z.B. hier:

http://www.vzbv.de/go/presse/1520/index.html?ref_presseinfo=true

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