Kanzlei Lachenmann Onlinerecht IT-Recht

Kein Auskunftsanspruch gegen Forenbetreiber

Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 03. 02. 11 (161 C 24062/10) einen Anspruch eines registrierten Nutzers eines Internetforums, dessen Rechte ein anderer Nutzer verletzt hat, gegen den Forenbetreiber auf Nennung von Name und Anschrift abgelehnt. Das AG ist der Auffassung, dass der Auskunftrsanspruch aufgrund beleidigender und verleumderischer Äußerungen keinem der in § 14 Abs. 2 TMG genannten Zweck entspricht und eine analoge Anwendung der Vorschrift ausscheidet.

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