Nach der Verhaftung der Betreiber der Seite kino.to geht in Deutschland die Angst vor weiterer Verfolgung um – denn es dürfte nur wenige Deutsche geben die die Seite noch nie genutzt haben. Was erwartet jemanden, der sich dort Filme anschaute?
Ob die Nutzer der Plattform mit straf- oder zivilrechtlichen Ansprüchen zu rechnen haben, ist unter Juristen höchst umstritten. Denn noch gibt es keine Urteile darüber, ob der reine Konsum von Streamingdiensten zulässig ist oder nicht.
Ich gehe davon aus, dass keine Rechtswidrigkeit vorliegt, solange keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird, sondern nur ein Zwischen-speichern des Film vorliegt.
Allerdings sind zivilrechtliche Abmahnungen dennoch möglich, da es noch keine Gerichtsentscheidungen zu dieser Frage gibt. Bisher sind aber keine Abmahnungen bekannt. Zudem ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Nutzer überhaupt identifizierbar ist. Das ist nur der Fall, wenn die jeweiligen IP-Adressen auf den Servern von kino.to oder den Streamingportalen gespeichert worden sind. Dazu muss der Zugangsprovider, z. B. T-Com, aber die IP-Adresse ihres Kunden gespeichert haben, wovon nicht auszugehen ist, wenn die Nutzung längere Zeit zurückliegt. Spätestens nach 90 Tagen werden diese Daten jedenfalls gelöscht.
Mein Tipp:
Da die Betreiber derartiger Webseiten wie kino.to höchst illegal arbeiten und die Rechtslage für Benutzer bislang unklar ist, sollte die Nutzung unterbleiben. Denn zivilrechtliche Abmhnungen drohen jedenfalls.
Wenn Sie zu diesem Problemkomplex Fragen haben, stehe ich jederzeit zur Verfügung – rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.