Urteil: GEW Wirtschaftsinformationsgesellschaft betreibt arglistige Täuschung
Das OLG Düsseldorf hat am 15. 02. 2012 (Az: I-20 U 100/11) die GEW Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH wegen Täuschung der Gewerbetreibenden verurteilt. Die Richter sind der Auffassung, dass das Geschäftsmodell der Gewerbeauskunftszentrale dazu diene, „Dinge dunkel zu halten“. Die Angebotsformulare seien irreführend sowohl auf die Herkunft als auch intransparent im Hinblick auf die Kostenbelastung der Betroffenen.
Das Gericht wendete diejenigen Rechtssätze an, die das OLG Düsseldorf in einem älteren Verfahren und der BGH in seiner letzten einschlägigen Entscheidung (I ZR 157/10 vom 30. 06. 11) aufgestellt habe.
Kommentar: Die Entscheidung ist eine gute Nachricht für Tausende Gewerbetreibende, die durch die GEW Wirtschaftsinformationsgesellschaft getäuscht wurden und die Formulare in der Absicht unterzeichneten, lediglich ihren bereits vorhandenen Eintrag zu aktualisieren und damit in eine Kostenfalle geraten sind.
Ich vertrete viele Gewerbetreibende, die die Zahlungsaufforderung nach Unterzeichnung des Schreibens nicht bezahlt haben, bisher wurde in keinem Falle geklagt. Es lohnt sich, das Risiko einzugehen, weil in den meisten Fällen nicht geklagt wird und die Gerichte ganz überwiegend gegen die GEW Wirtschaftsinformationsges.mbH entscheiden.