Unter dem Titel „Youtube: Scheitert die Kultur des Teilens am Bundesgerichtshof?“ diskutiert heute Abend, 24.4.13, um 19.30 Rechtsanwalt Matthias Lachenmann im „Bloggercamp“ mit den Bloggern Gunnar Sohn und Hannes Schleeh über rechtliche Gefahren beim Teilen von Videos.
Den Livestream können Sie hier sehen: http://bcn12.wordpress.com/
Anlass ist die mündliche Verhandlung des BGH zur Frage, ob Urheberrechte verletzt werden, wenn ein Homepage-Betreiber ein auf YouTube zugängliches Video mittels Framing auf seine Homepage einbindet (siehe dazu meinen Blogbeitrag).
Um das Gespräch etwas zu gliedern, ist ein Gastbetrag bei Gunnar Sohn veröffentlicht, der einen Überblick über das Teilen von Inhalten im Internet gibt und die verschiedenen Fallkonstellationen darstellt, ob/wann ein Nutzer für Urheberrechtsverletzungen haftet, wenn er fremde Videos mittels Embedding verlinkt: http://ichsagmal.com/2013/04/24/youtube-scheitert-die-kultur-des-teilens-am-bundesgerichtshof-bloggercamp-mit-rechtsanwalt-matthias-lachenmann-um-1930-uhr/