In jedem Jahr gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle (http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2018/index.php) Die Tabellenbeträge erhöhen sich dabei in jedem Jahr. So scheint es auch ab 2018 zu sein, aber Vorsicht! Der Kindesunterhalt wird zum Teil reduziert.
Das kann doch nicht sein, dass sich der Kindesunterhalt reduziert? Doch, es kann!
Es wird sich nämlich nicht nur der Betrag ändern, sondern die Gehaltsstufen werden sich jeweils um € 400 erhöhen. Das heißt, dass nur noch Kinder in der 1. Gehaltsstufe höheren Unterhalt bekommen.
Beispiel: Ein Kind (0-5 Jahre), dessen bezahlender Elternteil früher in Gruppe 2 der Düsseldorfer Tabelle € 264 bezahlen musste, muss ab Januar 2018 nur noch € 251 bezahlen, weil er in die erste Gehaltsgruppe eingestuft wird, ein reduzierter Kindesunterhalt von € 13.
Ein Kind in der 2. Altersgruppe (6-11 Jahre), dessen bezahlender Elternteil früher in Gruppe 2 der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt in Höhe von € 317 bezahlen musste, muss ab 1. 1. 18 nur noch € 299 bezahlen, ein reduzierter Kindesunterhalt in Höhe von € 18.
Ein Kind in der 3. Altersgruppe (12-17 Jahre), dessen bezahlender Elternteil früher in Gruppe 2 der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt in Höhe von € 387 bezahlen musste, kann heute in Gruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle verankert sein und damit nur noch € 367 bezahlen, ein reduzierter Kindesunterhalt von € 20.
Dies setzt sich fort in den unteren Verdienstgruppen, eine Erhöhung liegt nur in den höheren Verdienstgruppen vor.
Beim volljährigen Schüler, der noch im Haus eines Elternteils lebt, wirkt sich der reduzierte Unterhalt am gravierendsten aus. Zwar sind die Beträge gleich geblieben, aber die neuen Einkommensgruppen gelten auch für sie. Das bedeutet, dass der Unterhalt meist niedriger ausfällt.
Was ändert sich außer dem zum Teil reduzierten Kindesunterhalt?
Das Kindergeld erhöht sich um – man glaube es kaum – € 2 pro Kind. Das hat zur Folge, dass Eltern mit 2 Kindern jeweils € 194 Kindergeld bekommen, für ein drittes Kind € 200 und ab dem 4. Kind € 225.
Weitere Änderung zum reduzierten Kinderunterhalt?
Bekommt ein Minderjähriger Ausbildungsunterhalt, verblieb ihm bisher € 90 anrechnungsfrei. Dieser Betrag hat sich auf € 100 erhöht.
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