Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern, wenn das eigene Kind die von den Eltern mit finanzierte Wohnung seit der Trennung bewohnt?
Der BGH (XII ZR 149/09) hat am 20. 07. 11 entschieden, dass Rückforderungs-ansprüche von Schwiegereltern nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht allein mit der Begründung verneint werden können, das eigene Kind sei Miteigentümer der mit der schwiegerelterlichen Zuwendung finanzierte Wohnung und bewohne sie seit der Trennung.
Ebenso sage auch ein Wertverlust der Immobilie nichts darüber, inwieweit noch eine messbare Vermögensmehrung bei dem Schwiegerkind vorliege.
Erbringen Schwiegereltern allerdings nach der Scheidung im Interesse des eigenen Kindes eine Leistung auf eine Gesamtschuld (z.B. Ablösung eines gemeinsamen Hauskredits bei der Bank), komme ein Bereichungsanspruch gegen das Schwiegerkind nicht mehr in Betracht. Dann hätten die Schwiegereltern gewusst, dass die Zahlung nur ihrem eigenen Kind zugute kommt.