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Senator Film Verleih GmbH erklärt Abmahnungen für erledigt

Große Überraschung in der heutigen Anwaltspost: Hamburger Kanzlei erklärt in vielen Fällen vorherige Abmahnungen wegen Filesharing als gegenstandslos

Eine bekannte Hamburger Abmahnkanzlei hatte zahlreiche Anschlussinhaber im Namen von Senator Film Verleih GmbH abgemahnt und einen Betrag von € 800 als Vergleichsangebot gefordert.

In den von mir vertretenen Fällen hatte ich den Mandanten geraten, zwar eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, aber keine Zahlungen zu leisten. Dies hat sich nun ausgezahlt.

Es erreichten mich heute zahlreiche Schreiben mit folgenden Worten:

„in oben bezeichneter Angelegenheit sind Zweifel aufgekommen, ob der Ihrer Mandantschaft zur Last gelegte Urheberrechtsverstoß noch mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden kann. Unsere Mandantin ist daher zur Auffassung gelangt, den Anspruch nicht mehr weiter zu verfolgen. Die Angelegenheit ist damit für Ihre Mandantin erledigt. Aus der Unterlassungserklärung wird unsere Mandantin keine Rechte herleiten.“

Nach meiner Auffassung dürfte es in vielen anderen Fällen auch so sein, dass die zur Last gelegten Vorwürfe nicht haltbar sind.

Ich kann daher nur weiter empfehlen, selbstständig keine  Unterlassungs-erklärung abzugeben und die von den Kanzleien geforderten Zahlungen zu leisten, sie sind in allen Fällen überhöht und werden von den Gerichten heute nicht mehr ohne weiteres zugestanden.

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