Die vom Bundesministerium für Wirtschaft bei der Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln (durchaus bekannt für eine konkrete politische Richtung) in Auftrag gegebene Studie empfiehlt ein two-strikes-System der “abgestuften Erwiderung” gegen die Verletzung von Urheberrecht durch Filesharing Abmahnungen in P2P-Netzwerken.
Die Studie empfiehlt, dass in einem ersten Schritt an die Zugangsanbieter der Nutzer von Tauschbörsen Hinweise auf die illegale Nutzung durch die Rechteinhaber erfolgen sollen (frist strike). Die Zugangsanbieter sollen dann den Anschlussinhaber ermitteln und verwarnen. Zusätzlich soll eine Datenbank eingeführt werden um Wiederholungstäter erfassen zu können (was sich jedoch datenschutzrechtlichen Bedenken ausgesetzt sieht). Weiterhin soll ein Auskunftsanspruch gegen den Provider zur Ermittelung der Personendaten bestehen.
Die Studie weißt auch auf den zweifelhaften Volkswirtschaftlichen Nutzen von Abmahnungen/starken rechtlichen Einschränkungen hin; die Umsätze der Firmen würden durch schärfere Sanktionen nicht unbedingt steigen.
Die Deutsche Telekom äußerte sich ablehnend gegen das two strikes Modell. Ein Sprecher erklärte gegenüber Heise Online, dass es „für Hinweisschreiben oder gar Abmahnungen durch den Internetzugangsanbieter keinen gesetzlichen Rahmen“ gebe.
Die Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft legte Ihrerseits eine “Schattenstudie” vor, in welcher Sie – wenig überraschend – zu der Ablehnung von Sanktionen jeglicher Art kommt. Insbesondere wird – zu Recht – auf die bei der Adressenermittlung auftretenden Fehler hingewiesen. Zudem wird die Nähe der Regelung zu SOPA und ACTA betont (was m.E. übertriebene Panikmache ist, da ähnliche Möglichkeiten ja bereits jetzt bestehen und zumindest die erste Stufe des Modells noch eine Abschwächung der jetzigen Rechtslage darstellt).
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Nachtrag (01.03.2012):
Inzwischen formiert sich – zu Recht – deutliche Kritik gegen das two-strikes Modell, insbesondere aufgrund Datenschutzrechtlicher Probleme und einer Privatisierung der Rechtsverfolgung: