Die App Tik Tok, das dem chinesischen Unternehmen Bytedance gehört, ist sehr beliebt – vor allem bei Teenagern und Jugendlichen, die kleine Videos erstellen und die in der Datenbank von Tik Tok befindlichen Songs und Lieder zu ihren Videoclips einbinden dürfen. Aber es lauern, neben den politischen Schwierigkeiten, diverse rechtliche Fallstricke. Ein kleiner Überblick dazu:
Urheberrechtsproblematik:
Der Nutzer verwendet oftmals Musik, die urheberrechtlich geschützt ist, da Tik Tok an den Werken keine Urheberrechte hat. Die Urheberrechte liegen bei den Musiklabels oder den Verwertungsgesellschaften. Deshalb schreibt Tik Tok in seinen AGB, dass Tik Tok „keine Lizenz zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlicher Aufführung oder Kommunikation, Synchronisation oder anderweitigen Nutzung und Verwertung von Inhalten Dritter“ bereitstellt. Das heißt, dass die Videoclips nur innerhalb der Tik Tok App verbreitet werden sollten und nicht in anderen Social Media Plattformen wie z. B. Facebook oder Instagram die Videos anbieten.
Mein Tipp: Um urheberrechtlich geschützt zu sein und nicht in die Gefahr einer Abmahnung zu kommen, sollte das Video nur auf dem eignen Smartphone und innerhalb von Tik Tok verwendet werden.
Datenschutzproblematik:
Problematisch ist auch der fehlende Datenschutz bei Tik Tok. Die App behält sich das Recht vor, Contents weiteren sozialen Netzwerken zur Verfügung zu stellen und zu Werbezwecken zu nutzen.
Zudem behält sich Tik Tok das Recht vor, auf den jeweiligen Standort des Nutzers zuzugreifen und anderen Usern zugänglich zu machen. Damit aber nicht genug: Tik Tok kann auf sämtliche Kontakte auf dem Smartphone des Nutzers zugreifen. Es handelt sich bei App und Unternehmen um eine chinesische Plattform, dessen Mutterkonzern der Regierung nahesteht. Auch wenn der Konzern in amerikanische Hände übergehen sollte, besteht das Datenschutzproblem weiter.
Jugendschutzproblematik:
Laut AGB von Tik Tok muss der Nutzer mindestens 13 Jahre alt sein. Aber Tik Tok überprüft das nicht, der Jugendschutz wird nicht durch Maßnahmen durchgesetzt. Kinder und Jugendliche können leicht ihr Geburtsdatum bei Kauf der App fälschen.
Gefahr: Kinder können z. B. in die Fänge von Pädophilen geraten. Lobende und anzügliche Kommentare anonymer Nutzer, vermeintlich erwachsener Männer, bestätigen Mädchen und fordern sie auf, weitere Filme anzufertigen. Zudem können die Kinder nicht nur gelobt, sondern auch beleidigt werden. Videos werden zu Mobbingzwecken auch außerhalb des Dienstes verbreitet und die Nutzer bloßgestellt – Cybergrooming und Mobbing.
Mein Tipp: Sprechen Sie mit Ihren Kindern und machen Sie sie auf die Gefahren aufmerksam.
Problematik des Rechts am eigenen Bild:
Weiter besteht die Gefahr, dass die Kinder in ihrem Video Fotos von anderen Personen zeigen, die das nicht möchten und es nicht gestattet haben. Die gezeigten Personen können eine Abmahnung aussprechen wegen Verletzung der §§ 22 – 24 Kunsturhebergesetz (KUG) mit erheblichen Geldforderungen.
Letztlich besteht die Gefahr von In-App-Käufen. Die Grundversion der App ist kostenlos, aber In Live-Streams kann man prominenten Nutzern Coins zukommen lassen, um auf sich aufmerksam zu machen, auch einige Spezialeffekte und Angebote innerhalb der App sind kostenpflichtig. Die Geldgeschenke werden mit realem Geld über die Telefonrechnung abgerechnet. Die Kinder können damit ca. € 100 ausgeben!
Tipp: Es besteht jedoch die Möglichkeit, In-App-Käufe auf dem Smartphone zu deaktivieren. Das sollte zur Sicherheit jedenfalls durchgeführt werden.
Fazit zu Tik Tok aus rechtlicher Sicht?
Mein Appell an die Eltern: Aufgepasst, was die „Kleinen“ mit ihrem Smartphone treiben!
Fragen? Ich berate Sie gerne!