Das LG Hamburg (308 O 27/09) hat am 03. 09. 10 entschieden, dass der Betreiber der Videoplattform Youtube für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haftet. Nutzer hatten Videos der Musikerin Sarah Bringhtman hochgeladen. Der Inhaber der Nutzungsrechte an deren Aufnahmen und Darbietungen hatte gegen Youtube Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
Das LG ist der Auffassung, dass sich Youtubedie Inhalte seiner Nutzer als eigene Inhalte zurechnen lassen müsse, weil sich die Videos für einen objektiven Betrachter als eigene Inhalte darstellten. Sie präsentiere sich nicht als neutrale Videoplattform.
Dafür spreche auch, dass unter dem Fenster mit dem Nutzernamen auf weitere Videos verwiesen werde. Aus dem zu Eigen machen der Inhalte ergebe sich eine erhöhte Prüfpflicht.Youtube müsse sich die Rechte den hochgeladenen Videos einräumen lassen, wobei es nicht ausreiche, dass dies formularmäßig geschehe. Vielmehr müsse sich Youtube nachweisen lassen, dass der jeweilige Nutzer auch über die Rechte verfüge.
Themen
- Blog (658)
- Arbeitsrecht (25)
- Compliance (46)
- Interessante Links (62)
- IT- und Internetrecht (357)
- Apps und Recht (14)
- Domainrecht (9)
- E-Commerce (128)
- Filesharing (63)
- Internetrecht/Onlinerecht (246)
- Softwarevertragsrecht (17)
- Kunstrecht (10)
- Persönlichkeitsrecht (54)
- Veröffentlichungen (28)
- Vertragsrecht (128)
- Datenschutzrecht (146)
- Familienrecht (89)
- Betreuungsrecht (4)
- Scheidung (7)
- Sorgerecht (2)
- Umgangsrecht (11)
- Unterhaltsrecht (40)
- Gewerblicher Rechtschutz/IP (259)
- Markenrecht (31)
- Urheberrecht (119)
- Fotorecht (13)
- Wettbewerbsrecht (131)
- Strafrecht (11)
- Verbraucherschutz (147)
- Verlagsrecht (11)
- Blog (658)