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Zusammenfassungen eines Textes können Urheberrechte verletzen (Perlentaucher.de-Entscheidung)

Das OLG Frankfurt a.M. hat eine neue Entscheidung im Streit über die Perlentaucher.de-„Abstracts“ gefällt. Demnach verletzen einzelnde Zusammenfassungen die Urheberrechte der klagenden Zeitungen. Als Kern der bisherigen Perlentaucher.de-Entscheidungen kann festgehalten werden:

Es muss im Einzelfall bestimmt werden, ob eine Zusammenfassung eines Textes das Urheberrecht des Autors verletzt oder nicht. Eine solche Zusammenfassung ist dann zulässig, wenn sich das Abstract „in Aufbau und Gliederung vom Original unterscheidet und in welchem Umfang Passagen aus dem Originaltext übernommen werden.“

Unzulässig ist das Abstract hingegen, wenn diese „mehr oder weniger aus einer Übernahme von besonders prägenden und ausdrucksstarken Passagen der Originalrezensionen, von denen lediglich einige Sätze ausgelassen“ wurden, bestünden und damit eine „unfreie Bearbeitung“ vorliegt.

Dies ergibt sich aus dem nun veröffentlichten Urteil des OLG Frankfurt, welches zurückgeht auf das Urteil des BGH.

Die Urteile im Volltext:

Mehr zum Hintergrund dieser Entscheidungen finden Sie hier:

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