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Buttonlösung: Neue Abmahngefahr und Mehraufwand für Webshopbetreiber ohne echten Nutzen

Abmahngefahr!! Der Bundestag hat heute weitere Verbraucherschutzmaßnahmen beschlossen, insbesondere den „kostenpflichtig bestellen“-Button und weitere Informationspflichten.

Künftig werden Kunden klar über die Kosten informiert werden müssen, bevor sie einen Vertrag im Internet abschließen. So muss der Bestellknopf nun die Angabe „zahlungspflichtig bestellen“ enthalten. Eine Bezeichnung wie „Bestellung jetzt absenden“ ist damit nicht mehr zulässig. Auch Preis, Mindestlaufzeiten und Lieferkosten müssen angezeigt werden.

Damit eröffnet sich ein neues Feld für Abmahnungen von seriösen Geschäften. Jeder Unternehmer, der die Vorschriften nicht rechtzeitig umsetzt, sieht sich einem hohen Risiko einer Abmahnung ausgesetzt. Die neuen Vorschriften sollten noch vor Inkrafttreten (wahrscheinlich 1. Juni 2012) umgesetzt werden.

Für Verbraucher bringt diese Regelung kaum Mehrwert. Denn Unternehmen können weiterhin unberechtigte Rechnungen und Mahnungen schicken, ohne dass der Kunde sicher sagen kann, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Eine rechtssichere Prüfung kann auch weiterhin nur ein Anwalt durchführen – immerhin wird dies nun den Aufwand für den Anwalt senken und daher die Kosten für den Kunden.

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