In der August-Ausgabe der Fachzeitschrift “Der IT-Rechtsberater” ist eine Veröffentlichung erschienen unter dem Titel „Entwicklungsverträge für mobile Apps – Formulierungsvorschläge zur Vertragsgestaltung“. Der Aufsatz wendet sich an alle mit Mobile Apps tätigen Personen, die einen Vertrag über die Entwicklung einer App erstellen möchten (App-Entwicklungsvertrag als Unterpunkt eines Softwareentwicklungsvertrages).
Er enthält zahlreiche Formulierungsbeispiele von Klauseln. Er soll auch Kollegen unterstützen bei der Erstellung von App-Entwicklungsverträgen, da diese Spezialmaterie mit vielen Einzelfallfragen auch im IT-Recht tätige Anwälte vor Herausforderungen stellt. Wichtig für App-Entwickler: Eine 1:1-Übernahme von Mustern ist immer gefährlich; es empfiehlt sich, einen Vertrag durch einen Anwalt erstellen oder zumindest prüfen zu lassen.
Weitere Informationen zu dem Kanzlei-Schwerpunktgebiet „Mobile App Recht“ finden Sie hier. Eine rechtlich umfassende Darstellung des Rechts der Entwicklungsverträge von RA Lachenmann und RA Christian Solmecke ist erschienen in dem neuen Standardwerk zum App-Recht, dem Buch „Mobile Apps – Rechtsfragen und rechtliche Rahmenbedingungen“.