In der August-Ausgabe der Fachzeitschrift “Kommunikation und Recht” ist eine Veröffentlichung erschienen zu rechtswidrigen AGB im Samsung App Store. Die Urteilsanmerkung von RA Lachenmann betrifft das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 6.6.2013 – Az. 2-24 O 246/12.
Einen Überblick und Bewertung des Urteils finden Sie bereits in meinem Blogbeitrag „Mehrere Vertragsklauseln der AGB des SamsungApps.com – Stores rechtswidrig, so Urteil des LG Frankfurt“.
Weitere Informationen zu dem Kanzlei-Schwerpunktgebiet „Mobile App Recht“ finden Sie hier. Eine rechtlich umfassende Bewertung der AGB der verschiedenen App-Store Betreiber und der Rechte von Verbrauchern und Kunden von RA Lachenmann erscheint Ende August in dem neuen Buch „Mobile Apps – Rechtsfragen und rechtliche Rahmenbedingungen“.