Geplante Scheidung? Erste Schritte, die Sie berücksichtigen sollten, werden hier im folgenden dargestellt.
1. Voraussetzung jeder Scheidung ist die Trennung. Diese ist natürlich dann vollzogen, wenn ein Partner auszieht, sie kann aber auch innerhalb der Ehewohnung stattfinden, wenn nicht gleich eine andere Wohnung gefunden wird. Das setzt jedoch voraus, dass keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr erbracht werden. Es genügt also nicht, ein eigenes Schlafzimmer zu haben, sondern man darf für den Partner nicht mehr kochen, waschen, bügeln etc., keine gemeinsamen Mahlzeiten mehr einnehmen, jeder hat seine eigene „Ecke” im Kühlschrank.
Da die Trennung innerhalb der Ehewohnung nur schwer durchgeführt werden kann und Konflikte unvermeidlich sind, sollte man als ersten Schritt der Scheidung so schnell wie möglich eine räumliche Trennung durchführen. Beabsichtigen Sie eine Trennung, teilen Sie dies Ihrem Partner nachweisbar, möglichst schriftlich, mit und führen Sie die Trennung wie oben beschrieben durch, dann beginnt das Trennungsjahr bereits mit diesem Zeitpunkt.
2. Falls Sie kein eigenes Bankkonto haben, richten Sie in Konto ein und/oder entziehen Sie Ihrem Partner die Vollmacht für Ihr persönliches Konto.
3. Einigen Sie sich über den Hausrat: Ich empfehle Ihnen, mit Ihrem Partner zu sprechen; erstellen Sie eine Liste, in welcher festgehalten wird, wer welchen Hausrat behält bzw. mitnimmt. Diejenigen Dinge, die Ihnen vor der Ehe gehört haben, sind weiter Ihr Eigentum, auch wenn in der Zwischenzeit dafür Ersatz angeschafft wurde.
4. Derjenige Partner, der über kein eigenes Einkommen oder über ein geringeres Einkommen verfügt, ist unterhaltsberechtigt. Fordern Sie Ihren Partner auf, – schriftlich – Unterhalt zu bezahlen. Der Anspruch auf Unterhalt besteht nur ab Aufforderung – für die Vergangenheit gibt es keinen Unterhalt ohne Aufforderung (=Mahnung). Es kann Ihnen also viel Geld entgehen, wenn Sie nicht rechtzeitig mahnen!
Eine anwaltliche Beratung unterstützt erste Schritte einer Scheidung:
Ich empfehle Ihnen dringend – bevor Sie sich trennen oder gleich danach – den Anwalt Ihres Vertrauens aufzusuchen und sich über die ersten Schritte einer Scheidung, also die wichtigsten Voraussetzungen und Erfordernisse, zu informieren, damit Sie keinen Fehler begehen, der später nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Hinzu kommt, dass Sie gegenüber Ihrem Partner/Ihrer Partnerin sicherer auftreten können, wenn Sie Ihre Rechte kennen.
Die Kosten einer ersten Beratung zur Scheidung belaufen sich auf maximal € 190 (zzgl. MWSt.). Wenn Sie über keine oder nur geringe Einkünfte verfügen, besteht für Sie die Möglichkeit, bei der Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts (Gericht des Wohnortes) einen Berechtigungsschein zu holen, dann kostet Sie die erste Beratung nicht nur € 10, die Ihr Anwalt von Ihnen verlangen darf.
Wenn Sie diesen ersten Schritte bei einer geplanten Scheidung beachten, sind Sie für die Zukunft gut aufgestellt. Hier erfahren Sie mehr zur familienrechtlichen Beratung. Einen guten Überblick über die ersten Schritte einer Scheidung bietet auch diese Informationsbroschüre des Bundesministeriums der Justiz.
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