Wie ist ein Widerruf eines Vertrages ab 13.6.2014 aufgrund der Verbraucherrechterichtlinie möglich? Maßgeblich dafür ist weiterhin das Widerrufsrecht und die rechtskonforme Widerrufsbelehrung. Mit der Umsetzung der VRRL treten erhebliche Änderungen für den stationären- und den Onlinehandel ein. Eine Übergangsfrist gibt es nicht! Unternehmen haben also nicht mehr viel Zeit, sich darauf einzustellen.
Erfreulich ist, dass sich der Umfang der Belehrung über die Widerrufsfolgen deutlich verkürzt hat. Der Verbraucher muss informiert werden über:
- Bedingungen,
- Fristen und
- Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts
- sowie darüber, dass er ein neues Muster-Widerrufsformular verwenden kann.
Der Gesetzgeber stellt für den Widerruf eines Vertrages auch weiterhin eine Musterwiderrufsbelehrung zur Verfügung. Wenn Sie diese verwenden, kommen Sie in den Genuss der Gesetzlichkeitsfiktion des Art. 246 a § 1Abs. 2 Satz 2 EGBGB, d. h. selbst wenn diese Widerrufsbelehrung Fehler enthalten sollte, ist sie als rechtskonform anzusehen. Aber: Das gilt nur, wenn dem Verbraucher das Muster in Textform übermittelt wird!
Problem: Die Muster-Widerrufsbelehrung muss entsprechend den Gestaltungshinweisen entsprechend angepasst werden – je nachdem, ob nur eine oder mehrere Waren verkauft werden. Da Sie aber bereits vorvertraglich über das Widerrufsrecht informieren müssen, wissen Sie nicht, ob nur eine oder mehrere Waren bestellt werden, Empfehlung: Verwenden Sie die Widerrufsbelehrung, die auf die Mehrzahl Ihrer Fälle zutrifft. Wenn Sie die Verfügbarkeit der Ware in Echtzeit ermitteln, ist es denkbar, den Belehrungstext jeweils anzupassen!
Wie kann der Verbraucher den Widerruf eines Vertrages ausüben?
Es bedarf zum Widerruf eines Vertrages einer ausdrücklichen Erklärung seitens des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer, aber keiner Begründung. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs des Vertrages innerhalb der Frist. Neu: Die Erklärung kann auch telefonisch erfolgen, aber der Verbraucher trägt die Beweislast für die rechtzeitige Erklärung!
Tipp: Sie können mit dem Verbraucher in Ihren AGB vereinbaren, dass die Rücksendung der Ware vorbehaltlich anderer Erklärungen des Verbrauchers als Ausübung der Widerrufsrechts verstanden werden soll, allerdings sollte der Verbraucher die Möglichkeit haben, die Rücksendung auch mit einer anderen Erklärung zu verbinden.
Sie können dem Verbraucher entweder ein Formular zum Widerruf des Vertrages zur Verfügung stellen oder der Verbraucher kann den Vertrag online widerrufen. Stellen Sie diese Möglichkeit dem Verbraucher zur Verfügung, müssen Sie sicherstellen, dass der Verbraucher unmittelbar nach Widerruf eine Bestätigung von dem Unternehmer erhält, dass der Widerruf vom Vertrag angekommen ist. Es reicht nicht aus, wenn der Widerruf nur auf der Website bestätigt wird.
Mein Tipp: Senden Sie dem Verbraucher im Anschluss an die Erklärung des Widerruf eines Vertrages einen bereits vorgefertigten Retourenschein als PDF-Dokument, den der Kunde bei Rücksendung der Ware verwenden kann.
Ich stelle Ihnen nächste Woche hier zwei verschiedene Musterwiderruferklärungen zum Download zur Verfügung.
In dem nächsten, vierten Beitrag zur Verbraucherrechterichtlinie werde ich Ihnen die Ausnahmen vom Widerrufsrecht schildern.
Ein Trackback
[…] Informationen zur VRRL finden Sie natürlich auch in meinem Blog (hier klicken). […]