Kanzlei Lachenmann Onlinerecht IT-Recht

Seminar zu den Alternativen zu Safe Harbor bei der UDIS

Koreng/Lachenmann, Formularhandbuch Datenschutzrecht

Koreng/Lachenmann, Formularhandbuch Datenschutzrecht

RA Matthias Lachenmann wird künftig Referent bei der UDIS gGmbH und startet mit einem Seminar zu den Alternativen zu Safe Harbor. Bislang stehen 2 Termine fest: 07.12.2015 und 18.01.2016. Das Seminar zu den Alternativen zu Safe Harbor wird RA Lachenmann gemeinsam mit Prof. Dr. Kongehl halten. Es wird das Urteil und die zu ihm führenden Gründe ebenso darstellen wie die verbleibenden Alternativen zur Datenübermittlung in die USA.

In Kleingruppen sollen die Folgen eingeübt werden. Dabei werden auch EU-Standardvertragsklauseln, Einwilligungen, Binding Corporate Rules und die gesetzlichen Erlaubnistatbestände besprochen als Alternative zum Safe Harbor Verfahren.

Nähere Informationen über das Seminar zu den Alternativen zu Safe Harbor erhalten Sie auf der Informationsseite der UDIS.

Die Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit – gemeinnützige Gesellschaft mbH ist seit Jahrzehnten ein renommierter Ausbilder von Datenschutzbeauftragten und gilt in diesem Bereich als eine der führenden Akademien, wie eine Studie der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg in Kooperation mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. bestätigte.

Weitere Informationen zu Alternativen zu Safe Harbor bei der UDIS

In verschiedenen Blogbeiträgen befassen wir uns schon bislang mit dem Urteil des EuGH:

Dieser Beitrag wurde in Blog, Compliance, Datenschutzrecht, Internetrecht/Onlinerecht, IT- und Internetrecht, Persönlichkeitsrecht veröffentlicht. Ein Lesezeichen auf das Permalink. setzen. Sowohl Kommentare als auch Trackbacks sind geschlossen.