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Abmahnung durch WSI GmbH gegen Getränke-Händler

Kanzlei Lachenmann zu Datenschutz im WEG - VideoüberwachungDie WSI GmbH ist Betreiberin der Seite www.getraenke-handel.com und mahnt vermehrt Wettbewerber in der Getränke-Branche ab. So geschehen auch im Falle einer meiner Mandanten, welche einen Handel mit weinhaltigen Getränken und Schaumweinen auf der Internetverkaufsplattform eBay betreibt.

Die Anwälte der WSI GmbH trugen vor, dass die von meiner Mandantin eingestellten Angebote wettbewerbswidrig waren, da sie die Verbraucher nicht ausreichend über  Inhaltsstoffe in den Weinen informierten. Meine Mandantin hatte in ihrem eBay-Auftritt nicht darauf hingewiesen, dass Sulfite in den Getränke enthalten sind.

Eine solche Hinweispflicht ergibt sich aus der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Demnach gilt im Falle von vorverpackten Lebensmitteln, die durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zum Verkauf angeboten werden gemäß Artikel 14 LMIV, dass verpflichtende Informationen über Lebensmittel vor Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein und auf dem Trägermaterial des Fernabsatzgeschäfts erscheinen müssen oder durch andere geeignete Mittel, die vom Lebensmittelunternehmer eindeutig anzugeben sind, bereitgestellt werden.

Die verpflichtenden Angaben ergeben sich aus Artikel 9 LMIV. So muss unter anderem ein Verzeichnis der enthaltenden Zutaten aufgelistet werden.

Gefordert wurde von den Anwälten der WSI GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. In dieser wird eine für Zuwiderhandlungen fällig werdende Vertragsstrafe festgelegt. Weiter sollte es die Mandantin unterlassen, Fernabsatzverträge mit Verbrauchern zu schließen, ohne dabei auf die Inhaltsstoffe der verkauften Produkte hinzuweisen. Als Gegenstandswert wurden hier 15.000 € vorgetragen und daraus Anwaltskosten als Schadenersatz verlangt.

Handlungsempfehlung bei Abmahnung durch WSI GmbH

Abmahnung müssen ernst genommen werden, da bei keiner Reaktion der Erlass einer einstweiligen Verfügung droht, um eine etwaige Wiederholungsgefahr der Rechtsverletzungen zu verhindern.

Andererseits ging die vorgeschlagene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der Anwälte der WSI GmbH deutlich zu weit.

Sollten auch Sie abgemahnt worden sein, empfiehlt sich die Einholung des Rats eines auf derartige Fälle spezialisierten Rechtsanwalts. Auf keinen Fall sollten Sie einfach die in der Anlage beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben zurücksenden. Dies zieht eine 30-jährige Verpflichtung gegenüber dem Abmahnenden nach sich. Zudem sind meist nicht alle darin enthaltenen Verpflichtungen notwendig.

Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen, lassen Sie Ihren Internetauftritt prüfen! Ich berate Sie gerne!

 

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