Kanzlei Lachenmann Onlinerecht IT-Recht

Datenschutzverstöße werden durch Verbraucherverbände abgemahnt!

Kanzlei Lachenmann zu Datenschutz im WEG - VideoüberwachungSeit dem Inkrafttreten (24. Februar 2016) des „Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ können Verbraucherschutzvereine (z.B. Ido Interessenverband, Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe etc.) Verstöße gegen das Datenschutzrecht abmahnen. Das Gesetz soll den Verbraucherschutz im Netz verbessern und ein effektives Mittel sein gegen unseriöse Unternehmen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Mitbewerber Datenschutzverstöße abmahnen können.

Ich vertrete zahlreiche Mandanten, die bereits von den Verbraucherverbänden wegen Datenschutzverstößen abgemahnt wurden.

Ich rate daher dringend allen Onlinehändlern, ihre Datenerhebungs- und verarbeitungsprozesse anzupassen und sich eine Datenschutzerklärung erstellen zu lassen, um gegen die Abmahnung eines Datenschutzverstoßes gewappnet zu sein.

Vorsicht! Das Gesetz betrifft nicht nur Onlineshops, sondern alle Firmen, die auf einer Website ihre Produkte und Dienstleistungen präsentieren. Auch sie sind verpflichtet, die Kunden darüber zu informieren, welche Daten erhoben und verarbeitet werden.

Insbesondere bei personenbezogenen Daten ist Vorsicht geboten. Der Begriff des „personenbezogenen Datums“ ist sehr weit gefasst. Nicht nur Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon etc, sind damit gemeint, sondern es fallen auch Daten darunter, die z.B. über den Facebook-Like-Button oder Google Analytics übertragen werden. Auch die IP-Adressen der Seitenbesucher, die in den Server-Logs gespeichert werden, sind personenbezogene Daten.

Sie übertragen die Kundendaten an Banken, DHL oder Ihre Kunden können sich an Gewinnspielen beteiligen? Auch darüber sind die Kunden aufzuklären!

Bitte beachten Sie, dass auch private Webseiten eine Datenschutzerklärung benötigen, wenn sie personenbezogene Daten verabeiten.

Ich rate dringend, sich von einem Fachmann eine Datenschutzerklärung individuell für Ihren Webauftritt/Onlineshop erstellen zu lassen, damit laufen Sie nicht Gefahr wegen Datenschutzverstoßes abgemahnt zu werden.

Mein Tipp: Die Datenschutzerklärung darf nicht lediglich im Impressum aufgeführt sein, sondern benötigte einen separeten Button!

Mehr Informationen zu Datenschutzbestimmungen hier.

Dieser Beitrag wurde in Blog, Datenschutzrecht, Internetrecht/Onlinerecht, IT- und Internetrecht veröffentlicht. Ein Lesezeichen auf das Permalink. setzen. Sowohl Kommentare als auch Trackbacks sind geschlossen.