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Amazon-Händler: Haftung für Angebotsfehler selbst Einfluss auf Gestaltung

Als Amazon-Händler können Sie sich einem Produktangebot, das entweder Amazon selbst oder ein anderer Händler eingestellt hat, anschließen, allerdings mit der großen Gefahr, dass Sie abgemahnt werden können, weil ein Fehler im Angebot vorliegt und Sie gar keine Einflussmöglichkeit auf die Produktdarstellung hatten, da Sie sich den Amazon-Regeln unterworfen haben, die eine Einflussnahme nicht vorsehen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits am 3. März 2016 (AZ: I ZR 110/15) entschieden, dass die Amazon-Händler-Haftung auch gilt, wenn der Händler sich freiwillig einer inhaltlichen Einflussnahmemöglichkeit des Plattformbetreibers unterwirft.

Wörtlich schreibt der BGH:

„Wenn es zur Wahrung der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit des Produktangebots im Internetportal erforderlich ist, identische Produkte unter einer Identifikationsnummer aufzulisten und Händler sich in diesem Zusammenhang einer inhaltlichen Einflussnahmemöglichkeit des Plattformbetreibers unterwerfen, müssen sie auch mit der hiermit potentiell verbundenen Verfälschung ihres Angebots rechnen. Die Beklagte hat, indem sie dem Plattformbetreiber die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Erscheinungsbild ihres Angebots eingeräumt hat, ohne sich ein vertragliches Entscheidungs- oder Kontrollrecht vorzubehalten, die Gewähr für die Richtigkeit der vom Plattformbetreiber vorgenommenen Angaben übernommen.“

Konsequenz ist somit, dass eine Amazon-Händler-Haftung in vollem Umfange vorliegt.

Vorsicht! Wenn Sie auf mehreren Plattformen verkaufen (z.B. eBay und Amazon) und geben für einen Verstoß auf der Handelsplattform eBay eine Unterlassungserklärung ab, gilt diese auch für Angebote auf anderen Plattformen oder in Ihrem Onlineshop! Dies kann schnell zum Verhängnis für Sie werden, weil Sie sich in der Unterlassungserklärung immer verpflichten, eine Vertragsstrafe für den Fall der Wiederholung des Fehlers zu bezahlen. Die Wiederholungsgefahr gilt auch für andere Angebote!

Meine Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Angebote auf allen Plattformen. Können Sie ein fehlerhaftes Angebot (z.B. fehlerhafte Textilkennzeichnung, Verstoß gegen Preisauszeichnung oder Elektrogesetz) nicht entfernen, entfernen Sie die Angebote auf dieser Plattform!

Fragen? Ich berate Sie gerne!

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