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Facebook kann gezwungen werden, nach Beleidigungen zu suchen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 3. Oktober 2019 entschieden, dass der Online-Dienst Facebook sogar gezwungen werden kann, Beleidigungen im Netz zu suchen und zu wortgleiche Kommentare zu löschen – und zwar weltweit.

Wie ist die Rechtslage bei rechtswidrigen Beleidigungen und Hasskommentaren für Plattformbetreiber bei Beleidigungen im Netz?

Konkret ging es in dem Urteil um die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Die Richtlinie besagt, dass Host-Provider, z.B. Plattformbetreiber, nicht dafür verantwortlich sind für die von den Nutzern veröffentlichten Informationen, selbst wenn es sich um Beleidigungen oder Hasskommentare handelt. Host-Provider sind erst dann verantwortlich, wenn sie auf die Rechtswidrigkeit von Inhalten hingewiesen werden. Host-Provider können nicht generell verpflichtet werden, bei ihnen gespeicherte Informationen zu überwachen und aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen.

Hintergrund war der Fall der ehemaligen österreichischen Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek, die, nachdem sie bereits eine Unterlassungsverfügung wegen Beleidigungen gegen Sie erwirkt hatte, auch die Löschung wortgleicher und sinngleicher Beleidigungen von Facebook gefordert hatte. Sie war als „korrupte Trampel“ und „miese Volksvertreterin“ beschimpft worden.

Der EuGH hatte zu entscheiden, ob diese Forderungen mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar sei, d.h., dass Online-Dienste wie Facebook ab sofort auch aktiv nach sinngleichen und/oder ähnlichen Beleidigungen und Hasskommentaren suchen müssen, sollte eine solche erfolgt sein und sie davon erfahren.

Host-Provider (wie hier Facebook) können gezwungen werden, bei einer rechtswidrigen Beleidigung oder Hasskommentaren weitere wortgleiche oder sinngemäße Beleidigungen zu suchen. Es könne sogar eine weltweite Suche/Löschung zu veranlassen sein. Allerdings müssten sinngleiche Äußerungen mit automatisierten Techniken auffindbar sein.

Fazit?

Mit dieser Entscheidung hat der EUGH die Rechte von Menschen, die im Internet Opfer von rechtswidrigen Beleidigungen oder Hasskommentaren werden, gestärkt. Allerdings sehen viele Stimmen das Urteil auch kritisch, die darin eine Gefahr hin zu einer Zensur der Meinungsfreiheit sehen.

Wurden Sie Opfer eines Hasskommentars oder einer Beleidigung im Internet?

Sie haben einen Anspruch gegen eine Plattform auf Löschung des Beitrags. Zudem können Sie beantragen, den Host-Provider zu verpflichten, nach gleichen oder sinngleichen Beiträgen in seinem Netzwerk zu suchen und ggf. zu löschen.

 

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