Das OLG Koblenz (11 UF 532/09) hat entschieden, dass eine geschiedene Mutter notfalls einen neuen Arbeitsplatz suchen muss, um ihre Arbeitszeiten den Kindergartenzeiten anpassen, um ihr Kind betreuen zu können. Das OLG gab der auf höhen Betreuungsunterhalt klagenden geschiedenen Ehefrau nur teilweise recht. Sie bekam nur für 3 Monate den vollen Unterhalt, anschließend sei sie verpflichtet, sich ggf. eine neue Stelle zu suchen. Die Klägerin war als Altenpflegerin im Schichtdienst tätig.
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