Das Landgericht HH (308 O 23/09) hat „Youtube LLC.“ als Betreiberin der Internetplattform „Youtube“ sowei der „Google Inc.“ als Alleingesllschafterin der „Yourtube LLC“ verboten, bestimmte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten zu veröffentlichen, welche von Nutzern hochgeladen wurden und die über Youtube abrufbar waren. Aufgrund der Veröffentlichung der Videos sei dei „Youtube LLC.“ grundsätzlich auch schadenersatzpflichtig.
Das Gericht ging davon aus, dass sich „Youtube LLC:“ die von den Nutzern ihrer Plattform hochgeladenen Inhalte zu Eigen gemacht hat. Daraus folgen nach Auffassung des Gerichts erhöhte Prüfpflichten im Hinblick auf die Inhalte der Videos. Die formularmäßige Versicherung des jeweiligen Nutzers, er habe alle erforderlichen Rechte an dem Video, entbinde „Yolutube LLC.“ nicht von ihrer Pflicht, sich von dem Nutzer im Einzelfall nachweisen zu lassen, dass er über die erforderlichen Rechte tatsächlich verfügt.Das gelte erst recht vor dem Hindergrund, dass Nutzer die Möglichkeit haben, die Plattform anonym zu nutzen.
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