Ein nichtehelicher Vater kann auf die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich beantragen, wenn der allein sorgeberechtigten Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wurde: Der BGH hat am 16. 06. 2010 (XII ZB 35/10) beschlossen, dass ein nichtehelicher Vater gegen eine ablehnende Entscheidung des Gerichts auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht beschwerdeberechtigt ist. In dem entschiedenen Fall war der nichtehelichen Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind entzogen worden. Darauf hatte der Vater beantragt, dass ihm das dieses übertragen wird. Gegen die ablehnende Entscheidung sei er beschwerdeberechtigt.
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