Kanzlei Lachenmann Onlinerecht IT-Recht

Bei eigenen Werbemaßnahmen für Verkaufsangebote hat eBay eine erhöhte Prüfpflicht für Rechtsverletzungen

Das OLG Hamburg (AZ: 5 U 45/07) hat am 04. 11. 11 entschieden, dass eBay verpflichtet ist, die Angebote seiner Kunden auf etwaige Rechtsverletzungen zu untersuchen, wenn eBay die Inserate ihrer Kunden mit gezielten Werbemaßnahmen, wie z. B. Ad-Words-Anzeigen, unterstützt.

Im aktuellen Fall hatte der eBay-Kunde urheberrechtswidrige Nachbauten des Kinderhochstuhls „Trpp Trapp“ angeboten, die eBay durch eine Ad-Words-Anzeige beworben hat. Nach Ansicht des OLG hat eBay mit der Bewerbung die Rolle eines neutralen Vermittlers verlasssen und eine aktive Rolle übernommen, indem es sich nicht auf das Bereitstellen technischer Strukturen beschränkt, sondern gezielt das Auffinden bestimmter Angebote durch Kaufinteressenten gefördert habe. Deshalb sei eBay zuzumuten, erheblich höhere Anstrengungen zu unternehmen, Rechtsverletzungen zu verhindern. Z. B. müsse eBay Kontrollpersonal einsetzen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das OLG die Revision zum BGH zugelassen.

Dieser Beitrag wurde in Blog, Gewerblicher Rechtschutz/IP, Internetrecht/Onlinerecht, IT- und Internetrecht, Markenrecht, Vertragsrecht veröffentlicht. Ein Lesezeichen auf das Permalink. setzen. Sowohl Kommentare als auch Trackbacks sind geschlossen.