Das LG Berlin entschied, dass Facebook in einer Reihe von Funktionen gegen deutsches Recht verstößt. Facebook wird dies daher nun ändern müssen.
Der Bundesverband Verbraucherzentrale hatte geklagt dagegen, dass der „Freundefinder“ das Adressbuch ausliest und ungefragt Mails an Adressen verschickt (Verstoß gegen verbotene Werbung, § 7 II und III UWG). Zudem würden die Nutzer über das Ausspähen nicht informiert.
Der VZBZ berichtet weiter:
„Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr bleiben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook darf diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden. „
Es geht noch weiter: Das Gericht urteilte, dass auch die Einwilligungserklärung, mit der Nutzer der Datenverarbeitung zur Werbung zustimmen, rechtswidrig sei. Zuletzt seien die derzeitigen Regelungen über Änderungen in AGB und Datenschutzbestimmungen nicht zulässig – die Nutzer müssten rechtzeitig über Änderungen informiert werden.
Das Urteil ist sehr zu begrüßen, da es bislang ein unerträglicher Zustand ist, dass die großen amerikanischen Konzerne reihenweiße gegen deutsches Recht verstoßen und dafür praktisch nicht belangt werden. Das Urteil dient nicht nur dem Schutz der Verbraucher, sondern sorgt auch für alle deutschen Firmen für mehr Rechtssicherheit und Fairness, da diese hohe Kosten zu tragen haben, um alle deutschen Gesetze umzusetzen und viel größere Gefahr ausgesetzt sind, für Verstöße belangt zu werden. Der derzeitige Zustand (auch bei Apple, Google usw.) ist rechtlich eigentlich nicht hinzunehmen.
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