Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 08. 04. 10 (Az: 17 HK O 138/10) in einer bereits rechtskräftigen Entscheidung festgestellt, dass eine Werbe-Mail 19 Monate nach einer einmal erteilten Einwilligung in den Erhalt von Werbe-Mails eine unzumutbare Belästigung darstelle. Die einmal erteilte Einwilligung verliere nach einiger Zeit ihre Aktualität.
Mein Tipp: Als Werbender rate ich Ihnen, die eingeholte Einwilligung regelmäßig zu aktualisieren. Nur der regelmäßige Versand von Werbe-Mails verhindert, dass eine Einwilligung ihre Wirksamkeit verliert.