In seinem Gutachten zum Rechtsstreit Oracle/UsedSoft hat der Generalanwalt sein Votum veröffentlicht, das die Rechte der Gebrauchtsoftwarehändler stärkt
Nach Ansicht des Generalanwalts können sich Hersteller von Computerprogrammen nur dagegen wehren, dass Programme durch das erneute Herunterladen der Programme weiterverkauft werden. Nicht hingegen könne verhindert werden, dass der Kunde die Kopie der Software, welche er selbst erworben hat weiterverkauft, da insoweit eine Rechtserschöpfung eingetreten sein. Gebrauchtsoftwarehändler bekommen damit Aufwind: Der EuGH könnte den Softwareweiterverkauf für rechtmäßig erklären.
Hintergrund ist der Jahrelang dauernde Streit zwischen Oracle und dem Softwareweiterverkäufer UsedSoft. Nach dem vielbeachteten Urteil des BGH geht der Streit nun vor dem EuGH in die nächste Runde. Dieses Urteil wird maßgeblich sein für die Beurteilung von Softwarelizenzen und Softwareweiterverkauf.
Eine ausgezeichnete Zusammenfassung des Sachverhaltes, der Bedeutung für Gebrauchtsoftwarehändler und dem aktuellen Stand finden Sie in diesem Artikel bei Heise Resale sowie – mit sehr kritischer Würdigung – durch den Kollegen Redeker im Blog von Computer und Recht Online.