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Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller: „All inclusive, ili vsyo vklyucheno“ der OOO Bavaria Media Group

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller startet derzeit eine neue Abmahnwelle, die Werke der OOO Bavaria Media Group, ul. Margolina d.13, str.6, Stadt Jaroslawl, Russische Föderation, betrifft. Insbesondere scheint es um die Filme „All inclusive, ili vsyo vklyucheno“ sowie „Beremenniy“ zu gehen, welche in Tauschbörsen, insbes. BitTorrent heruntergeladen und damit auch weiterverbreitet worden sein sollen.

In den mir vorliegenden Abmahnungen der Filme „All inclusive, ili vsyo vklyucheno“ sowie „Beremenniy“ wird ausgeführt, dass als Schadensersatz angeblich 1000,- zu zahlen seien und ausgehend von einem Gegenstandswert von 10.000,- € auszugehen sei und sich daher Anwaltsgebühren über 651,80 € ergäben – die Angelegenheit könne jedoch vergleichsweise durch eine Zahlung von 850,- € erledigt werden.

Wie sollen Sie sich verhalten?

  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei in Verbindung! Jede unbedachte Äußerung kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der hohen Zahlung von € 850 verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der u.U. gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung sollte die Abmahnung anwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage, der fehlerbehafteten Feststellung der Downloads sowie der  Unmöglichkeit der konkreten Feststellung ob der Richtigkeit von Adresse und Namen der OOO Bavaria Media Group empfiehlt sich i.d.R. die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der Verstoß wirklich begangen wurde – egal ob von Ihnen selbst oder einem Dritten, der Ihren Anschluss benutzte (Kinder, Enkel, Ehefrau, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber begangen wurde, kann oft eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
  • Auch aufgrund der bekanntgewordenen Technikprobleme von Telekom-Routern ist es gut möglich, dass sich jemand in Ihr Netz eingehackt hat.
  • Nicht nur, wenn der Verstoß nicht begangen wurde, sind umfangreiche Recherchen nötig, wie z.B. Anforderung des Beschlusses zur Ermittlung der IP-Adresse und Kontrolle der Hash-Tags.

Lassen Sie sich nicht nur zu den Abmahnungen von „All inclusive, ili vsyo vklyucheno“ sowie „Beremenniy“ der OOO Bavaria Media Group durch Negele Zimmel Greuter Beller beraten – ich vertrete als Fachanwältin für IT-Recht seit vielen Jahren Abgemahnte – bundesweit.

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