Mir liegt erneut eine Abmahnung der Firma MAIRDUMOT GmbH & Co KG. (vertreten durch Rechtsanwälte MMBS aus Hamburg) wegen unberechtigter Nutzung eines Kartenausschnitts vor.
Die Firma MAIRDUMONT verlangt durch Rechtsanwälte MMBS Beseitigung der Rechtsverletzung, Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterlassung, Schadenersatz für die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte in Höhe von € 612,80 und zusätzlich Zahlung einer entgangenen Lizenzgebühr für die Firma MAIRDUMONT in Höhe von € 1.149,54. Gleichzeitig wird ein Muster für eine Unterlassungserklärung mitgeschickt.
Um den vertraglosen Zustand in einen vertragsgemäßen zu verwandeln, bietet MAIRDOMONT zudem an, die Zahlung der Lizenzgebühr zu bezahlen zuzüglich einer über die Lizenzgebühr hinausgehenden Schadenersatzbetrags.
Wie reagieren Sie auf eine Abmahnung der Firma MAIRDUMONT wegen Kartenausschnitten?
Nehmen Sie die Abmahnung von MAIRDUMONT nicht auf die leichte Schulter. Ich empfehle, die Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen ohne Rücksprache mit einem in Urheberrechtsfällen versierten Anwalt, meist ist die Unterlassungserklärung zu weit gehend. Lassen Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, so sind Sie geschützt vor allzu gravierenden Rechtsfolgen, die Sie grundsätzlich dauerhaft binden.
Es reicht meist nicht aus, den Kartenausschnitt nur aus der Website zu entfernen. Achten Sie darauf, dass er auch in Backup-Dateien (Cache) entfernt wird. Ist der Unterlassungsvertrag nämlich erst zustande gekommen und der Kartenausschnitt befindet sich noch in Ihrem Cache, um eine Rücksicherung zu haben, sind Sie verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu bezahlen, die in der Regeln nicht unter € 3.000 liegt. Natürlich wird MAIRDUMONT Ihre Website auch zukünftig auf Vertragsverstöße untersuchen, um gegebenenfalls eine Vertragsstrafe einfordern zu können.
Wie ist die Rechtslage? Kartenausschnitte sind urheberrechtlich geschützt, sodass die Abmahnung oft der Sache nach berechtigt ist. Die Gerichte gehen regelmäßig von hohen Streitwerten aus, wenn ein Kartenausschnitt verwendet wird. Z. B. ist das Oberlandesgericht Hamburg (Beschl. v. 10.03.2004 – Az.. 5 W 3/04) von einem Streitwert in Höhe von € 6.000 ausgegangen, das KG Berlin (Beschl. v. 10.03.2004 – Az.. 5 W 3/04) in Höhe von € 10.000.
Mein Tipp: Überprüfen Sie Ihre Website, ob der von Ihnen verwendete Kartenausschnitt legal erworben wurde. Bei Google-Maps können Sie heute die Kartenausschnitte kostenlos verwenden ohne Gefahr zu laufen, abgemahnt zu werden.
Fragen? Ich berate Sie gerne!