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Wort-/Bildmarke „Carpe noctem“: Abmahnung von Philipp Kahnert

Die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Hübsch & Weil aus Köln mahnt im Namen vom Philipp Kahnert die Verwendung der Marke „Carpe noctem“ ab.

Unser Mandant verkauft online u. a. bedruckte Bekleidungsstücke. Er bot auch Bekleidung mit der Aufschrift „Carpe noctem“ an, ohne  zu wissen, dass es sich bei „Carpe noctem“ u:m eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marke handelt.

Er wurde daher vom Inhaber der Marke „Carpe noctem“, Herrn Phlipp Kahnert, durch die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Hübsch & Weil in Köln abgemahnt mit dem Vortrag, die Marke (DE 30308508) würde seitens ihres Mandanten umfangreich benutzt, ein Registerausdruck des Patent- und Markenamts wurde beigelegt. Unser Mandant verstoße gegen das Markenrecht aus § 14 MarkenG, weil es sich um ein mit der Marke identisches bzw. ähnliches Zeichen für Waren handele, die ebenfalls mit denjenigen ihres Mandanten identisch sei. Es sei unserem Mandanten untersagt, unter dem Zeichen „Carpe noctem“ Waren anzubieten und das Zeichen in der Werbung zu benutzen. Es bestehe auf Grund der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen.

Eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung lag der Abmahnung bei. Unser Mandant sollte sich verpflichten, es bei Meidung einer festen Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100 zu unterlassen, die Bezeichnung „Carpe noctem“ zu benutzen bzw. benutzen zu lassen. Zudem sollte sich unser Mandant verpflichten, Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von € 20.000 – dies ergebe einen Betrag einschließlich Mehrwertsteuer – von € 1.171,67 zu bezahlen. Außerdem wurde unser Mandant aufgefordert, Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen über die durch die Benutzung erzielten Gewinne bzw. Einnahmen.

Wurden Sie auch abgemahnt wegen der Verwendung der Marke „Carpe noctem“? Was ist zu tun?

Unterschreiben Sie nicht vorschnell die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung!

Nutzen Sie vor allem Ihre Zeit bis zur Abgabe der Unterlassungserklärung, um sämtliche Angebote unter Verwendung der Marke „Carpe noctem“ zu löschen, suchen Sie auch bei Google und in Ihrem Cache. Sonst kann es Ihnen passieren, dass Sie mit Abgabe der Unterlassungserklärung sogleich eine Vertragsstrafe verwirken.

Beauftragen Sie einen in Urheber- und Markensachen spezialisierten Anwalt!  Die Fehlerquellen bei Abgabe der Unterlassungserklärung und Erwiderung sind groß. Ich bin Fachanwältin für IT-Recht und mit der Materie seit Jahren vertraut.

Rufen Sie mich an wegen einer ersten unverbindlichen Einschätzung oder senden Sie mir eine Mail und scannen Sie die Abmahnung ein.

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