Mir liegt eine Abmahnung von Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte vor, die im Namen eines Jörg Hofmann wegen Fotonutzung (hier: Verwendung eines Fotos „Vio Hase“) beim Auktionshaus eBay betrifft. Es werden Unterlassungsansprüche, ein Auskunftsanspruch und Zahlungsansprüche geltend gemacht in Höhe von € 465,00 für die unberechtigte Verwendung des Fotos (Lizenzschaden) zuzüglich 50 %igem Zuschlag für Onlineshop und ein weiterer Verletzerzuschlag von 100 %, weil die Mandantin den Namen des Fotografen nicht unter dem Foto vermerkte. Dies ergibt einen Gesamtanspruch von € 1.395.00.
Weiter machen Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte in ihrer Abmahnung geltend Internetrecherche- und Dokumentationskosten in Höhe von € 85,- und weitere Kosten für die Inanspruchnahme der Anwältin in Höhe von € 679,10 aus einem Gesamtstreitwert von € 8.480,00, sodass insgesamt € 2.159,10 gefordert werden. Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung nicht bei.
Abmahnung Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte für Jörg Hofmann wegen Fotonutzung – was ist zu tun?
Wichtig ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die nicht zu weit gefasst sein darf und die keine feste Vertragsstrafe enthalten sollte. Stellen Sie sicher, dass die Fotos nicht nur bei den aktuellen Angeboten bei eBay gelöscht werden, sondern die Löschung muss auch im Server vorgenommen werden. Dies kann bei eBay Auktionen zu erheblichen Verzögerung führen, da eBay nicht sofort handelt nach Aufforderung. Konsequenz ist die Verwirkung der Vertragsstrafe. Die Erfahrung mit der Kanzlei hat gezeigt, dass unmittelbar nach Abgabe der Unterlassungserklärung für den Fall, dass die Fotos vom Server nicht gelöscht werde, eine weitere Abmahnung erfolgt mit der Aufforderung, eine weitere Unterlassungserklärung abzugeben mit höheren Forderungen.
Abmahnung Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte für Jörg Hofmann wegen Fotonutzung – muss der geforderte Betrag bezahlt werden?
Das kommt darauf an! Und zwar darauf, ob der Abgemahnte bei eBay gewerblich tätig ist oder als Privatperson. Allerdings ist zu beachten, dass die Rechtsprechung zum Teil entschieden hat, dass bereits bei 20 Angeboten im Monat ein gewerbliches Handeln vorliegt. Liegt also gewerbliches Handeln vor, sind von den Gerichten teils hohe Streitwerte für die Verwendung eines Produktfotos angenommen worden – angefangen bei € 3.000 bis € 6.000 oder höher bei besonders wertvollen Fotos.
Abmahnung Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte für Jörg Hofmann wegen Fotonutzung – Konsequenz?
Geben Sie nicht selbständig eine Unterlassungserklärung ab – die Gefahr, diese zu weit zu fassen, ist groß. Ist die Unterlassungserklärung erst von dem Abmahner angenommen worden, hat diese 30 Jahre Gültigkeit. Und wegen der Tatsache, dass Sie in der Regel eine hohe Vertragsstrafe bezahlen müssen, wenn wieder ein Verstoß vorliegt, werden die Abmahner nicht nachlassen, Ihr Angebot weiter zu beobachten.
In einer Vielzahl von Fällen von Abmhnungen wegen Fotonutzung ist es mir gelungen, die geforderten Kosten erheblich zu senken – rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.