Hoffnung für alle, die in sog. Abo-Fallen getappt sind: Das OLG Frankfurt a. M. (1 Ws 29/09) stuft Angebote mit versteckter Preisgestaltung als gewerbsmäßigen Betrug ein. Im entschiedenen Fall boten die Beschuldigten Besuchern ihrer Website Grußkarten, Routenplaner oder Gedichte zum Preis von € 69,90 für eine Nutzung von 3 – 6 Monaten an. Bei Nichtzahlung flatterten Drohbriefe von Inkassoinstituten oder Anwälten ein.
Das OLG FFM hat dies als gewerbsmäßigen Betrug gewertet und die Sache an die Vorinstanz, das LG FFM abgegeben, das nun die Anklagen verhandeln muss.