Buch-Rezension: Marly, Praxishandbuch Softwarerecht; 6. Auflage 2014, 932 S., 139,00 EUR, Verlag C.H. Beck
Mit der 6. Auflage liegt nunmehr die aktuelle Version eines der Standardwerke zum Softwarerecht vor. Als erstes fällt auf, dass das inzwischen auf knapp 1000 Seiten angewachsene Buch auch weiterhin von einem Einzelautor geschrieben wird. Daher/Dennoch(?) umfasst das Buch alle im Softwarerecht relevanten Themen, bemerkenswert rund verknüpft. Das Buch erläutert die Grundlagen des Softwarerechts (z.B. Urheberrecht, AGB oder Mängelrechte) ebenso wie aktuelle Sonderthemen (Mobile Apps, Distribution oder Lizenzen).
Die Erwägungen zur Bestimmung der Vertragsart bei Softwareentwicklungsverträgen sind gründlich und umfangreich aufbereitet. Es wird begonnen mit der Einteilung nach Anwenderkreis und Überlassungszeit, sodann zwischen Individual- und Standardsoftware unterschieden. Die Sachqualität von Software wird überzeugend bejaht. Nach der ausführlichen Darstellung von Rechtsprechung und Literatur zieht Marly den überzeugenden Schluss, dass ein Werkvertrag (nur) bei hohem Entwicklungsaufwand vorliegen kann, ansonsten ein Werklieferungsvertrag besteht. Auch auf die Möglichkeit von Lizenzverträgen wird eingegangen, jedoch wird nicht deutlich genug dargestellt, dass diese praktisch keine Auswirkung auf die rechtliche Einordnung der Verträge haben.
Angesichts der großen Reichweite, die das Softwarerecht inzwischen bietet, bleibt es nicht aus, dass manche Themen etwas kurz kommen. So wird beispielsweise in dem Beitrag zu Schutzhüllenverträgen nur angedeutet, wie eine rechtswirksame Lösung aussehen könnte. Das Kapitel zu mobilen Apps fasst die Rechtslage zwar korrekt zusammen, bleibt jedoch an der Oberfläche – und versagt dem Leser den Hinweis auf das ausführliche Buch von Solmecke/Taeger/Feldmann. Cloud Computing wird eher am Rande erläutert.
Überzeugen kann weiterhin das Kapitel zu Leistungsstörungen, in dem basierend auf der allgemeinen zivilrechtlichen Rechtslage ausführlich die softwarespezifischen Einzelheiten erläutert werden. Beispielsweise wird kompakt dargestellt, wann Programmsperren einen Mangel darstellen und wann nicht. Abgerundet wird das Buch durch die ausführliche Darstellung softwarespezifischer Vertragsbestandteile und regelmäßig verwendeter AGB-Klauseln, auch beispielsweise Weitergabeverbote überzeugend einbeziehend.
Fazit: Das Handbuch von Marly bietet auch in der neusten Auflage einen überzeugenden und praxisnahen Überblick über die Probleme des Softwarerechts. Es kann vorbehaltlos empfohlen werden.
Diese Buch-Rezension zu Marly, Praxishandbuch Softwarerecht, ist erschienen in der Ausgabe Heft 2/2014 der Zeitschrift AdVoice (S. 60). Autor: RA Matthias Lachenmann.