Der stationäre Handel ist von der Corona-Krise schwer betroffen, die meisten Ladengeschäfte mussten schließen. Sie denken deshalb darüber nach, einen Onlineshop zu eröffnen, um den Anschluss nicht zu verpassen. Aber: Ist die Eröffnung eines Onlineshops in der Corona-Krise eine schnelle Alternative?
Mein Rat ist, den Aufwand nicht zu unterschätzen, den der Aufbau und Betrieb eines Onlineshops benötigen, da der Kundenservice gewährleistet werden und verschiedene rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Falls Sie doch ein Shopsystem finden, das Sie für geeignet halten, beachten Sie, dass auch in der Corona-Krise die vielfältigen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen sind:
- Vorhalten eines ordnungsgemäßen Impressums
- Datenschutzerklärung nach DSGVO
- Verlinkung auf die OS-Plattform: Vorsicht: Link muss anklickbar sein
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular
- Einhalten zahlreicher Verordnungen wie z. B. Lebensmittelverordnung, Preisangabenverordnung, Elektrogesetz und vieles mehr.
Fazit zur Möglichkeit des Onlineshop eröffnen
Schnell einen Shop eröffnen ist also nicht ganz so unkompliziert zu bewerkstelligt. Es ist einfacher, Sie können sich in eine feste Struktur der Plattformen anpassen. Aber: Auch hier gilt: Rechtliche Vorgaben sind zu beachten, sonst droht eine teure Abmahnung von Mitbewerbern. Seien Sie gewappnet!
Mein Rat: Wenn es schnell gehen soll, lieber auf einer Plattform verkaufen – neben den großen Anbietern gibt es inzwischen einige lokale Plattformen, wie z. B. www.locamo.de.
Sollten Sie also darüber nachdenken, schnell zu handeln und Ihre Produkte online zu verkaufen, bin ich Ihnen gerne behilflich, die vielen rechtlichen Fallstricke zu erkennen und vor allem zu vermeiden. Fragen? Ich helfe gerne!