Die Unterlassungserklärung beim Filesharing: Kurze Hinweise
Was muss ich zur Unterlassungserklärung beim Filesharing wissen?
- Geben Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung so ab, wie es von den Abmahnanwälten verlangt wird! Dies kann zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Nachteilen für Sie führen!
- Es sollte nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
- Diese sollten Sie nicht selbst schreiben/aus dem Internet kopieren. Denn es gibt diverse Regeln und Voraussetzungen die eingehalten werden müssen. Wenn diese nicht eingehalten sind, gilt die Unterlassungserklärung als nicht abgegeben! Es besteht also die Gefahr einer einstweiligen Verfügung.
- Sie haben bereits eine selbst geschriebene Unterlassungserklärung abgegeben? Fragen Sie mich, ich überprüfe diese und versende ggf. eine von mir erstellte hinterher.
- Unbedingt sollten Sie gleich nach dem ersten Schreiben der Abmahnanwälte einen Anwalt mit dem Erstellen einer modifizerten Unterlassungserklärung beauftragen, um kein Risiko einzugehen.
- Vorbeugende Unterlassungserklärungen können Ihr Kostenrisiko minimieren. Diese können abgegeben werden an abmahnende Kanzleien um zu verhindern, dass diese Sie noch abmahnen. Dies kann vorteilhaft sein, da in diesem Fall keine Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden könnten. Allerdings lauern dort auch Fallstricke – der richtige Rechteinhaber muss gefunden werden und Sie könnten schlafende Hunde wecken.
- Grundsätzlich rate ich ab von den vorbeugenden Unterlassungserklärungen, denn man verpflichtet sich dann ohne Not zu lebenslanger Unterlassung. Sinnvoll sein kann es jedoch bei Abmahnungen von Serien, wenn man mehrere Folgen anschaute, jedoch bei einer ersten Abmahnung nicht alle enthalten sind.
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