Mir liegt eine Abmahnung der FC Bayern München AG vor, die gegen meine Mandantin, die als eBay-Händlerin ein Trikot mit deren Logo zum Verkauf angeboten hat. Die Abmahnung erfolgte durch die Kanzlei TaylorWessing in München.
Was verlangt die FC Bayern München AG von meiner Mandantin?
Die Bayern München AG trägt vor, Inhaberin vieler europäischer Marken, z. B. Unionsmarken und Wort-/Bildmarken sei, die durch die Bekanntheit des Fußballclubs Bayern München einen weltweiten Bekanntheitsgrad habe. Meine Mandantin habe ein Trikot angeboten mit dem Schriftzug von Bayern München und habe dadurch eine Markenrechtsverletzung begangen, weil das Trikot gefälscht sei und aus Fernost stamme. Der Handel mit gefälschten Produkten sei nicht erlaubt, daher wird die Abgabe eine Unterlassungserklärung verlangt. Die Unterlassungserklärung wird gleich mitgeschickt, mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100 für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Außerdem verlangt die Bayern München AG, dass meine Mandantin das Trikot und ev. weitere vernichtet und die Möglichkeit gibt, diese Vernichtung zu überwachen.
Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten?
Bewahren Sie bitte Ruhe – rufen Sie nicht bei der Kanzlei TaylorWessing an – unterschreiben Sie nicht die mit übersandte Unterlassungserklärung! Lassen Sie sich beraten von einem im IT-Recht spezialisierten Anwalt. Ich vertrete sei Jahren Abgemahnte, rufen Sie mich an wegen einer ersten kostenlosen Beratung.
Hat die FC Bayern München AG Anspruch auf Unterlassung?
Das kommt darauf an! Wenn Sie das Trikot in einem Fan Shop gekauft haben, können Sie das Trikot bei eBay oder auf einer anderen Plattform veräußern, ohne dass Sie dafür belangt werden können. Denn die FC Bayern München AG hat das Trikot im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) selbst in Verkehr gebracht – Sie können damit und lassen, was Sie möchten.
Wenn Sie das Trikot allerdings in Fernost oder bei einer ausländischen Firma im Internet gekauft haben oder es wurde Ihnen geschenkt, dann spricht alles dafür, dass es sich um ein gefälschtes Produkt handelt, das nicht verkauft werden darf.
Konsequenz? Seien Sie sehr vorsichtig! Erst wenn Sie zu 100 % wissen, dass es sich um ein Originaltrikot handelt und (!) Sie können dies auch beweisen können (z.B. mit einem Kassenzettel von einem Fan Shop), können Sie es gefahrlos weiterverkaufen. Meiner langjährigen Erfahrung nach ist das in der wenigsten Fällen der Fall. Also – Finger weg vom Verkauf von Markenprodukten.
Warum soll ich die mitgesandte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben?
Wenn Sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, haben Sie damit das Angebot der FC Bayern München AG angenommen und sich verpflichtet, für den Fall der Wiederholung eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100 zu bezahlen! Wenn Sie aber eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, können Sie diese zum Einen „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber mit Rechtsbindungswillen“ abgeben. Sie können dadurch, dass Sie keine feste Vertragsstrafe vereinbart zu haben, die Höhe der geforderten Vertragsstrafe von einem Gericht überprüfen lassen (wie bei anderen Abmahnungen, z.B. hier dargestellt). Zudem muss die FC Bayern München AG die geänderte Fassung der Unterlassungserklärung explizit annehmen, sonst ist kein Unterlassungsvertag zustande gekommen.
Wie viel Geld fordert die FC Bayern AG von meiner Mandantin?
In ihrem ersten Anschreiben wurde kein Schadenersatz verlangt. Es ist aber sicher, dass dieser gefordert wird, sobald eine Unterlassungserklärung abgegeben ist. Es ist auf Grund des großen Bekanntheitsgrads der Marke von einem Streitwert von mindestens € 30.000 auszugehen, sodass ich erwarte, dass mindestens ein Betrag – allein für Anwaltskosten – in Höhe von € 1.500 zu rechnen, dazu kommt Schadenersatz für die Nutzung.
Fazit? Finger weg vom Verkauf von Markenprodukten! Fragen? Ich berate Sie gerne!