Wieder wurde eine Mandantin wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt, in diesem Fall hat die Schmidt Spiele GmbH die Verletzung des Markennamens „Kniffel“ abgemahnt.
Meine Mandantin ist eBay-Händlerin und kaufte regulär im Großhandel das Spiel „Lifetime Games XXL Kniffel 9 cm Holzwürfel mit Block“. Auf der Packung des Spiels selbst war der Name „Kniffel“ nicht genannt, allerdings hatte der Großhändler es so bezeichnet. Meine Mandantin bot das Spiel bei eBay an, schrieb die Bezeichnung des Spiels vom Großhändler ab und verwendete in ihrem Angebot den Begriff „Kniffel“.
„Kniffel“ ist eine eingetragene Marke der Firma Schmidt Spiele GmbH und darf deshalb nicht im Angebot genannt werden. Das gilt schon dann, wenn man ein anderes Spiel als „Kniffel“ anbietet.
Die Rechtsanwälte Fortmann Tegethoff – Patent- und Rechtsanwälte beanstanden die Verletzung des Markenrechts durch die Verwendung „Kniffel“, was auch eine Verwechslungsgefahr und Täuschung des Handels bedeute und verlangen von meiner Mandantin Unterlassung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Bezahlung von Schadenersatz für die Inanspruchnahme der Rechtsanwaltskanzlei in Höhe einer 1,3 Gebühr aus einem Streitwert von € 100.000 – sodass sich die Kosten auf stolze € 2.584,09 belaufen – hinzu kommen die eigenen Anwaltskosten meiner Mandantin.
In der mitübersandten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt die Schmidt Spiele GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001 für jeden Fall der Zuwiderhandlung und Auskunft, in welchem Umgang meine Mandantin das Spiel mit der Bezeichnung „Kniffel“ verkauft hat.
Haben Sie auch eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH wegen unerlaubter Verwendung der Marke „Kniffel“ erhalten?
Bitte bewahren Sie Ruhe, rufen Sie keinesfalls die gegnerischen selbst Anwälte an und unterzeichnen Sie in keinem Fall die mitübersandte Unterlassungserklärung, da diese sehr weitgehend ist. Geben Sie auch keine eigene modifizierte Unterlassungserklärung ab. Die Risiken, etwas falsch zu machen, sind zu hoch. Zudem animieren hohe Vertragsstrafen die Rechteinhaber und ihre Anwälte dazu, immer wieder Ihr Angebot zu durchforsten. Stellt sich eine – auch unbedachte – Wiederholung des Verstoßes heraus, müssen Sie eine hohe Strafe bezahlen. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten, um weitere hohe Kosten zu vermeiden. Das Markenrecht ist eine schwierige Rechtsmaterie.
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