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Filesharing-Abmahnung erhalten – Was tun? Wieso sollte ich einen Anwalt einschalten?

Sie haben eine sog. Filesharing Abmahnung erhalten, weil Sie eine einzelne oder mehrere Datei(en) aus dem Internet heruntergeladen haben und sollen einige hundert oder gar tausende Euro zahlen? Hier Ein Überblick, was Sie bei Erhalt einer solchen Filesharing-Abmahnung tun sollten – und was nicht:

Ihr Vorgehen nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung sollte sein:

  • Entspannen Sie sich! Es ist nicht so schlimm wie das Anschreiben vermuten ließe;
  • Kontrollieren Sie, bis wann Ihnen die Frist zur Reaktion gesetzt wurde! Es muss unbedingt innerhalb dieser Frist gehandelt werden, da ansonsten eine einstweilige Verfügung droht, welche mit hohen Kosten verbunden wäre;
  • Nehmen Sie mit mir Kontakt auf! Wir vereinbaren dann einen Termin innerhalb der Frist, zu welchem Sie die Unterlagen mitbringen. Ich kontrolliere dann die Lage in Ihrem Fall, erstelle eine modifizierte Unterlassungserklärung und ein spezielles Anschreiben, in welchem ich auf Ihren konkreten Fall eingehe und die Zahlungsaufforderung zurückweise;
  • Damit ist für Sie vorerst alles erledigt und Sie müssen nicht mehr daran denken (natürlich nachdem Sie meine Rechnung bezahlt haben…);
  • Den gesamten weiteren Schriftverkehr mit den Abmahnanwälten übernehme ich; Sie erhalten zu Ihrer Information Abschriften, welche Sie abheften können;
  • Manchmal verstoßen die Abmahnanwälte gegen anwaltliche Berufspflichten und senden Ihnen persönlich Anschreiben, obwohl bekannt ist, dass Sie von mir vertreten werden. Dann können Sie mir diese Schreiben unkompliziert per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen und ich übernehme wie gehabt den Schriftverkehr.
  • Das weitere Vorgehen, ob Sie einen Vergleich abschließen möchten oder ob die Zahlung verweigert wird, wird für jeden Einzelfall persönlich besprochen.

Mein Rat:

Holen Sie den Rat eines in Filesharing-Abmahnungen geschulten Anwalts ein! Jeder Fall hat seine Eigenheiten, die unbedingt beachtet werden müssen. Ich bin als Fachanwältin für IT-Recht besonders geschult und verfüge über eine langjährige Erfahrung – nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

Wieso ein Anwalt für eine Filesharing-Abmahnung? Wenn Sie selbst antworten besteht ein erhöhtes Risiko, dass Sie verklagt werden!

  • Sie sollten keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben, da dies erhebliche rechtliche Nachteile und Kosten verursachen kann;
  • Wenn Sie eine modifizerte Unterlassungserklärung selbst schreiben besteht das Risiko, dass ein Fehler passiert oder ein Teil fehlt und Sie dann trotz Antwort eine einstweilige Verfügung kassieren;
  • Wenn Sie durch einen guten Anwalt vertreten werden, welcher fachkundig auf die Schreiben der Abmahnanwälte eingeht und dagegen argumentiert sehen die Abmahnenanwälte in aller Regel von einer Klage ab – wenn Sie selbst antworten ist das Risiko einer Klage deutlich größer.
  • Die Anwaltskosten entstehen zudem nur einmal für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit. Falls Sie also aufgrund mehrere Drohbriefe und Klageandrohung nun doch zu einem Anwalt möchten, haben Sie keine Vorteile gegenüber dem sofortigen Gang zum Anwalt.

 

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