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Filesharing-Abmahnung: Film Need for Speed von Constantin Film Verleih GmbH durch Waldorf Frommer

Kanzlei Lachenmann zu Datenschutz im WEG - VideoüberwachungDie Computerspiel-Verfilmung „Need for Speed“ ist auch nach Inkrafttreten des „Anti-Abzock-Gesetzes“ weiterhin Ausgangspunkt für Abmahnungen, vorliegend von Constantin Film Verleih GmbH durch Waldorf Frommer. Waldorf Frommer ist auch nach der gesetzlichen Gebührenkappung noch sehr teuer und verlangt zur Erledigung der Abmahnung des Films „Need for Speed“ von Constantin Film Verleih GmbH und die horrende Summe von 815,00 € zur Erledigung aller Ansprüche. Dies wird erreicht, indem plötzlich ein höherer Schaden behauptet wird, als dieser vor der Gesetzesänderung noch entstanden sein soll.

So wird offensichtlich, dass die geforderten Beträge willkürlich sind – es ist zu hoffen, dass die Gerichte diese Spielchen nicht mitmachen werden.

Wie sollen Sie sich verhalten bei Erhalt einer Filesharing-Abmahnung des Films Need for Speed von Constantin Film Verleih GmbH durch Waldorf Frommer?

  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei in Verbindung! Jede unbedachte Äußerung kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der hohen Zahlung von 815,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der u. U. gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung sollte die Abmahnung anwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich i. d. R. die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der Verstoß wirklich begangen wurde – egal ob von Ihnen selbst oder einem Dritten, der Ihren Anschluss benutzte (Kinder, Enkel, Ehefrau, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber begangen wurde, kann oft eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
  • Auch aufgrund der bekanntgewordenen Technikprobleme von Telekom-Routern ist es gut möglich, dass sich jemand in Ihr Netz eingehackt hat.
  • Nicht nur, wenn der Verstoß nicht begangen wurde, sind umfangreiche Recherchen nötig, wie z. B. Anforderung des Beschlusses zur Ermittlung der IP-Adresse und Kontrolle der Hash-Tags.

Lassen Sie sich nicht nur zu der Abmahnung des Films „Need for Speed“ von Constantin Film Verleih GmbH durch Waldorf Frommer durch mich vertreten – ich vertrete als Fachanwältin für IT-Recht seit vielen Jahren Abgemahnte – bundesweit.

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