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Filesharing-Downloads lohnen sich nicht mehr!

“Saugt bitte alle ruhig weiter, und lasst euch nicht erwischen!“ verkündete Jan Delay kürzlich auf seiner Facebook-Seite. Davon kann ich als Anwältin nur abraten! Inzwischen gibt es so viele Verwertungsfirmen und Anwälte die sich auf solche Abmahnungen spezialisiert haben, dass die Wahrscheinlichkeit, abgemahnt zu werden sehr hoch ist – und zudem weiter steigt, da immer mehr dieses Geschäftsmodell für sich entdecken.

Ich betreue seit mehreren Jahren wegen (angeblicher) illegaler Downloads Abgemahnte und stelle fest, dass auch heute noch viele Leute völlig überrascht sind, wenn eine Abmahnung in ihrem Briefkasten liegt. Viele informieren sich dann im Internet und stellen überrascht fest, dass dieser Business schon seit Jahren läuft und es immer mehr Betroffene gibt. Erst nach einer solchen Erfahrung hören die Betroffenen dann auf mit diesen Downloads. Noch besser ist es natürlich, die Downloads zu stoppen, bevor einen die erste Abmahnung erreicht. Dies ist jedoch nur möglich, wenn man überhaupt von diesen Abmahnungen weiß. Hier sollte jedermann, bereits “erwischte” als auch wir Anwälte, um so mehr im Vorfeld aufklären, um die finanziellen Einbußen von Anfang an zu vermeiden.

Dass sich der (vermeintliche) Gratis-Download nicht (mehr?) lohnt, lässt sich leicht aufzeigen: Ein legaler Download kostet in der Regel ca. 1 €, der Kauf einer gesamte CD ca. 15 €. Demgegenüber stehen bei Erhalt einer Abmahnung Kostenrisiken von mindestens 500 €, eher ca. 1000 € (bei einer Klage sogar noch deutlich mehr) gegenüber. Und je mehr Werke man herunterlädt, um so größer ist die Gefahr, von Abmahnungen überschwemmt zu werden.
Und die Wahrscheinlichkeit, eine Abmahnung zu erhalten steigt immer mehr, je mehr Anwälte, Verwertungsgesellschaften und Labels in dieses Geschäft einsteigen. Diese erhalten mit wenig Aufwand eine große Zahl von Adressen, wie ein Beispiel aus dem Jahre 2009 zeigt: Das Landgericht Köln hatte mit einem einzigen Beschluss die Auskunft zu mehr als 11.000 Telekom-Kunden erhalten. Mit geringem Aufwand kann also ein großer Gewinn eingefahren werden, inzwischen dürften es sogar noch mehr Adressen sein.

Ein zusätzliches Problem ist, dass die Abmahn-Kanzleien mit den Abmahnungen nicht hinterher kommen. Wenn man also eine Abmahnung erhalten hat und daraufhin nichts mehr illegal herunterlädt, ist dies keine Garantie, dass damit keine Abmahnungen mehr kommen! Zwar werden die IP-Adressen durch die Telefonanbieter nur kurze Zeit gespeichert. Jedoch rufen die Kanzleien die IPs rechtzeitig ab, nur danach, wenn es um das Abmahnen der ermittelten Personen geht kommen sie nicht hinterher. So weiß ich aus meiner Praxis, dass auch mehrere Monate nach dem Download noch eine Abmahnung folgen kann. Man kann sich also nicht so schnell in Sicherheit wiegen. Deshalb empfehle ich, besser heute als morgen aufzuhören, Werke illegal herunterzuladen.

Was aber tun, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist? Reagieren Sie jedenfalls innerhalb der gesetzten Frist, um eine einstweilige Verfügung zu verhindern! Jedoch sollten Sie keinesfalls die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben, da diese in der Regel ein Schuldeingeständnis sowie die Kostentragungsverpflichtung enthält. Das beste ist der Besuch eines fachkundigen Anwaltes, der überprüfen kann inwieweit die Forderung berechtigt ist. Es kann dann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden und durch geschicktes anwaltliches Verhandeln die Forderung gedrückt werden – oftmals kann sogar nichts gezahlt werden.

Ich berate Abmahn-Opfer schon seit Jahren bundesweit; Rufen Sie mich an unter 0731/268833, oder schreiben Sie eine E-Mail an RA@Kanzlei-Lachenmann.de bzw. ein Fax: 0731/268850. So können auch die nötigen Dokumente ausgetauscht werden und das Mandat übernommen. Ein günstiger Festpreis gewährleistet für Sie die nötige Transparenz.

Übrigens ging Jan Delay noch weiter: „Die Künstler sehen davon nix! [Die Abmahnanwälte] sind alles miese Schweine!” Erstere Behauptung ist falsch (auch er selbst erhält aufgrund der Abmahnungen Geld, wie er später einräumen musste), bei der zweiten Aussage verbietet sich jeder Kommentar.

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