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Vertragsschluss durch PostIdent-Verfahren?

Mir liegen Fälle vor gegen die Firma Gold International SE, die von einem Verbraucher die Zahlung von 5000,- € verlangt, der mittels PostIdent-Verfahrens einen Vertrag geschlossen haben soll. Der Mandant weiß davon aber nichts.  Vor der Firma warnen mehrere Verbraucherzentralen und sprechen davon, dass die Firma Verbrauchern Verträge über Finanzprodukte, Sparpläne und andere Finanzverträge „unterschiebt“ (VZ Brandenburg; VZ BAWÜ; VZ NRW).

Die Verbraucherzentralen berichten übereinstimmend mit meinen Mandanten von einer Masche mit dem PostIdent-Verfahren: Das Unternehmen rufe Verbraucher unerwünscht an (inzwischen verbotener „cold call“) und mache Werbung für Produkte wie die „Goldaktie“ oder für Sparpläne/Finanzverträge. Unabhängig davon, ob die Verbraucher ablehnten oder reines Informationsmaterial anforderten, bekämen sie später Post mittels PostIdent-Verfahrens, bei dem der Verbraucher unterschreiben muss.

Das Problem: Mit dem PostIdent-Verfahren können Verträge geschlossen werden. Dies ist den Empfängern jedoch i.d.R. nicht bewusst, diese gehen nur davon aus, den Empfand des Briefes zu bestätigen. Die dicke Überraschung folgt danach: Die Firma verlangt in einem Verfahren z.B. Zahlung von 5.000,- € aus einem angeblich geschlossenen Vertrag. Die ARD spricht im Zusammenhang von Gold International SE und PostIdent-Verfahren sogar von „Abzocke“ und „Masche“.

Was tun bei angeblichem Vertragsschluss durch PostIdent?

Schnell reagieren ist das wichtigste! Ein solcher Vertragsschluss fällt unter das Fernabsatzgesetz, so dass Sie das Recht zum 2-wöchigen Widerruf haben. Die mir vorliegenden Vertragsunterlagen der Firma weisen auch eine Widerrufsbelehrung auf, die die Kunden darüber aufklärt. Wenn Sie innerhalb dieser Frist den Widerruf erklären, wird der Vertrag, so überhaupt einer geschlossen wurde, aufgehoben und Sie haben keine Pflichten.

Wenn die 2-wöchige Frist verstrichen ist, wird es problematischer. Spätestens hier empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts. Denn meines Erachtens werden in diesen Fällen überhaupt keine Verträge geschlossen. Wenn aus den PostIdent-Unterlagen nicht eindeutig vor Unterschrift hervorgeht, dass ein Vertrag geschlossen wird und eine spezielle Aufklärung erfolgt, kann der Kunde überhaupt nicht wissen, dass er einen Vertrag schließen soll. Ihm fehlt dann das sog. Erklärungsbewusstsein.

Unabhängig davon ist der Vertrag m.E. nichtig wegen arglistiger Täuschung. Bei dem berichteten Verhalten des Unternehmens SE am Telefon und per PostIdent könnte man argumentieren, dass dies gerade darauf abziele, einen Vertragsschluss zu erschleichen. Wenn am Telefon nur die Zusendung von Informationsmaterial versprochen wird, muss man nicht mit der Zusendung eines Vertrages rechnen. Dass das PostIdent-Verfahren zur Verschleierung dienen kann, sah auch das Kammergericht Berlin (Urteil vom 21. Oktober 2011 – Az. 5 U 93/11) so, dass in einem Verfahren die Wettbewerbswidrigkeit annahm.

Generell gilt: Lassen Sie sich auf kein Gespräch nach einem „cold call“ am Telefon ein, legen Sie einfach auf. Wenn Sie per PostIdent-Verfahren einen Brief bekommen, lehnen Sie diesen im Zweifel ab und verweigern die Annahme. Der Brief liegt dann 7 Tage in der Poststation, währenddessen können Sie sich bei Google über den Absender informieren.

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