Um eine rechtskonforme Homepage zu betreiben und Schutz vor Abmahnungen zu haben, sollten ein paar rechtliche Grundlagen beachtet werden. 100-prozentigen Schutz vor Abmahnungen gibt es nie, da eine solche nur besagt, dass der Abmahnende bestimmte Dinge der Homepage nicht für rechtskonform hält – ob er damit auch vor Gericht Recht erhält, ist eine andere Frage. Jedoch kann das Risiko minimiert und ein Schutz vor Abmahnungen hergestellt werden, wenn ein paar wichtige Grundlagen beachtet werden:
- Ausgangspunkt für die rechtskonforme Homepage ist ein korrektes Impressum.
- Eine Datenschutzerklärung muss auf jeder Homepage vorhanden sein – als extra Gliederungspunkt und von jeder Seite abrufbar. Dieses muss korrekt beschreiben, welche Daten des Lesers erhoben werden.
- Ein Disclaimer, wie er oft zu finden ist, hat kaum rechtliche Wirkung, kann sogar schädlich sein, wenn er falsch formuliert ist.
- Achten Sie bei der Wahl des Domain-Namens darauf, dass dieser erlaubt ist! Vor allem gilt es, fremde Namens- und Markenrechte zu beachten. So wäre beispielsweise www.daimler.de ein schlechter Domainname, um Gebrauchtwagen zu verkaufen. Gering ist das Risiko, wenn Sie Ihren Namen mitverwenden. Auch Tippfehlerdomains (z.B. www.diamler.de) müssen Sie vermeiden! Bei Berufen wie Ärzten, die dem Sachlichkeitsgebot unterliegen, darf kein reißerischer Name gewählt werden. Gattungsbegriffe sind jedoch zulässig.
- Achten Sie auch bei den Inhalten der Homepage auf die Einhaltung von Markenrechten! Verwenden Sie geschützte Logos nur mit Erlaubnis, auch bei der Nutzung von Markennamen in Texten muss klar sein, dass Sie keine Rechte daran geltend machen.
- Achten Sie darauf, alle Urheberrechte an verwendeten Inhalten zu haben! Sie sollten weder Texte mittels copy+paste aus dem Internet zusammensuchen und weiterverwenden, noch einfach Bilder bei den Bildersuchen des Suchmaschinen verwende. Dies kann teure Abmahnungen zur Folge haben! Wenn Sie online Fotos kaufen, achten Sie unbedingt darauf, die Voraussetzungen zur Urhebernennung einzuhalten!
- Generell müssen die auf der Homepage verwendeten Texte rechtskonform sein. Verunglimpfen Sie keine Konkurrenten und schreiben Sie keine Unwahrheiten, sonst können Sie aus Wettbewerbsrecht abgemahnt werden.
- Newsletter dürfen Sie nur versenden, wenn der Empfänger eine Einwilligung erteilt hat! Dies sollte mittels eines sog. „double-opt-in“-Verfahrens sichergestellt werden. Bei bekannten Anbietern von Newslettern ist dies inzwischen Standard. Wenn Sie selbständig Mail-Adressen von Dritten aufnehmen, sollten Sie dies nur tun, wenn Sie die Person gut kennen. Dies gilt auch für Anfragen bei social-media-Accounts!
- Verlinkungen sind grundsätzlich zulässig, auch mittels deep-link auf eine untere Seite. Absehen sollten Sie aber vom sog. „Framing“, bei dem nicht mehr zu erkennen ist, dass es sich nur um eine Verlinkung handelt, sondern Ihnen zugerechnet werden kann.
- Foren, Gästebücher und Weblogs müssen moderiert werden! Wenn hier dritte Personen Rechtsverletzungen begehen, können Sie haften, wenn Sie dies nicht regelmäßig unterbinden. Bei reglementierten Berufen wie Ärzten ist zudem strittig, ob dies gegen Standesrecht verstößt – Von einem Forum sollten Sie absehen, ein Blog ist hingegen m.E. zulässig, wenn dort rein sachlich berichtet wird.
- Beim Betrieb eines Webshops sind besondere Voraussetzungen zu beachten. Eine Widerrufsbelehrung muss vorhanden sein, die Informationspflichten müssen erfüllt werden, der Bestellprozess muss rechtskonform sein (Stichwort Button-Lösung). Dies erfordert eine gesonderte rechtliche Prüfung.
Weitere Informationen zur rechtskonformen Homepage nötig?
Haben Sie weitere Fragen zur rechtskonformen Homepage oder habe ich nach Ihrer Meinung einen wichtigen Punkt vergessen? Dann schreiben Sie mir, ich unterstütze Sie gerne bei der Erstellung einer rechtskonformen Homepage!
Ein Trackback
[…] Sie sollten Ihre Arzt-Homepage daher kritisch überprüfen. Einerseits müssen die allgemeinen rechtlichen Anforderungen an eine Homepage eingehalten werden, di… […]