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Kein pauschaler Abzug von Betreuungsbonus

Nach einer Entscheidung des BGH vom 21. 04. 10 (XII ZR 134/08) hängt die Entscheidung, ob das Einkommen eines unterhaltsberechtigten Elternteils, das dieser neben der Kinderbetreuung erzielt,  bei der Unterhaltsberechnung nach § 1577 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen ist, davon ab, in welchem Maße er nach § 1570 BGB von der Erwerbsbliegendheit befreit ist. Ein pauschaler Abzug von seinem Einkommen kommt nicht in Betracht.

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