Es wurde die letzten Wochen und Monate viel geschrieben, was Händler und (Online-)händler beachten und ändern müssen auf Grund der Umsetzung der Verbraucher-Rechte-Richtlinie, die am 13.6.2014 in Kraft trat. Aber was bedeutet das neue Verbraucherrecht eigentlich für die Verbraucher?
Das neue Recht gilt länderübergreifend in ganz Europa einheitlich, dadurch besteht Sicherheit, dass einem Verbraucher in keinem Mitgliedsstaat ein Nachteil erwachsen kann. Es gibt jedoch durch die Änderungen der Verbraucher-Rechte auch Nachteile für deutsche Verbraucher, weil in Deutschland die schärfsten Verbraucherregeln galten, die jetzt zum Teil nivelliert wurden.
Änderungen der Verbraucher-Rechte durch die Richtlinie VRRL – Ein Überblick:
Die neuen Verbraucher-Rechte gelten für alle Einkäufe von Waren und Dienstleistungen, egal ob Sie im stationären Handel, an der Haustüre, übers Telefon, im Internet oder im Versandhandel getätigt werden. Die klassische „Haustürsituation“ gibt es nicht mehr. Für alle Geschäfte, die außerhalb des Geschäftslokals geschlossen werden, haben Verbraucher ein Widerrufsrecht, auch wenn ein Unternehmer z. B. von einem Verbraucher zu sich nach Hause bestellt wurde. Natürlich gibt es eine Ausnahme: Wenn es sich um eine dringende Reparatur oder Dienstleistung handelt, gilt kein Widerrufsrecht. Als Beispiel ist der Installateur zu nennen, der wegen eines Wasserrohrbruchs schnell hilft. Ein Widerrufsrecht gilt auch nicht in dem Geschäften des täglichen Lebens, also beim Einkauf im Supermarkt, beim Bäcker etc.
Wichtig für den Fall des Widerrufs: Ein Rückgaberecht entfällt ersatzlos, nur das Widerrufsrecht bleibt. Das heißt, dass es nicht ausreicht, wenn Sie eine Ware zurückschicken, wie das bisher der Fall war, sondern Sie müssen den Widerruf erklären. Der Unternehmer muss Ihnen ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen, welches Sie aber nicht benützen müssen. Sie können per Mail, Fax, Brief – neu auch telefonisch – widerrufen. Den telefonischen Widerruf kann ich jedoch nicht empfehlen, da Sie im Streitfalle beweisen müssen, dass der Widerruf erfolgt ist.
Der Widerruf hat spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss zu erfolgen, die Widerrufsfrist beginnt, wenn Sie die Ware/Dienstleistung vollständig erhalten haben und der Unternehmer Sie über das Widerrufsrecht belehrt und seine Informationspflichten erfüllt hat. Allerdings gibt es das bisherige „endlose Widerrufsrecht“ nicht mehr, falls Sie falsch oder gar nicht belehrt wurden. Das Widerrufsrecht endet spätestens nach 1 Jahr und 14 Tagen!
Sie müssen die Ware spätestens 14 Tage nach erklärtem Widerruf zurück schicken. Der Unternehmer muss das Geld, das Sie bezahlt haben, einschließlich der Hinsendekosten, an Sie zurück schicken und zwar auf derselben Weise, wie Sie bezahlt haben. Haben Sie per Überweisung bezahlt, muss der Unternehmer den Betrag auch überweisen. Der Unternehmer hat jedoch ein Zurückbehaltungsrecht, bis er die Ware erhalten hat oder ihm nachgewiesen wurde, dass die Ware rechtzeitig versandt wurde.
Neu: Sie haben die Rücksendekosten zu tragen! Allerdings kann sich der Unternehmer weiter bereit erklären, die Rücksendekosten zu tragen.
Der Händler muss eine Lieferfrist angeben, die Ware muss spätestens nach 30 Tagen bei Ihnen sein, ist das nicht der Fall, sind Sie nicht mehr an den Vertrag gebunden.
Neu ist, dass jeder Unternehmer deutlich machen muss, was die Ware/Dienstleistung kostet – werden Gebühren oder Steuern o. ä. nicht erwähnt, muss der Verbraucher diese Kosten nicht bezahlen. Es ist nicht mehr zulässig, dass der Unternehmer auf seiner Webseite ein Häckchen bereits gesetzt hat, z. B. dass Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchten. Sie als Verbraucher müssen aktiv ein Häckchen setzen, wenn Sie eine Zusatzleistung wollen, z. B. eine Versicherung.
Neu ist auch, dass der Unternehmer mindestens eine Bezahlweise anbieten muss, die den Verbraucher nichts kostet, z. B. Einzug vom Konto. Der Unternehmer darf nicht mehr verlangen als er selbst bezahlen muss. Schließen Sie einen Vertrag über eine Service-Hotline ab, dürfen die Telefonkosten nur so hoch sein, was eine normale Telefonverbindung kostet. Kostenpflichtige Mehrwertrufnummern sind nach geschlossenem Vertrag nicht mehr zulässig.
Jeder Unternehmer muss erreichbar sein, Sie, als Verbraucher haben das Recht, ihren Verkäufer jederzeit zu kontaktieren.
Keine Regeln ohne Ausnahme: Kein Widerrufsrecht haben Sie bei Waren, die der Unternehmer auf Ihren Wunsch angefertigt hat, z. B. für Sie zugeschnittene Stoffe. Kein Widerrufsrecht mehr bei Waren, die schnell verderben, die sich aus Hygiene- oder Gesundheitsgründen nicht für eine Rücksendung eignen, und versiegelt sind (z. B. offener Tee, Kosmetik). Auch Hotelbuchungen und Konzertkartenbestellungen sind vom Widerrufsrecht ausgenommen.
Fazit? Für deutsche Verbraucher sind einige Verschlechterungen gegenüber dem bisherigen Verbraucherrecht in Kraft getreten. Vorteilhaft ist jedoch, dass nunmehr in ganz Europa dieselben Rechte gelten.
Dieser Beitrag zu den Änderungen der Verbraucher-Rechte ist Teil meiner Blog-Serie zur VRRL.