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Onlineverkauf von E-Zigaretten im Internet bald unmöglich?

Kanzlei Lachenmann zu Datenschutz im WEG - VideoüberwachungDas Angebot und der Verkauf von E-Zigaretten (auch andere Tabakprodukt) über das Internet wird schon in naher Zukunft durch die neue Einführung von Alterskontrollen erschwert werden. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt bisher in § 10 die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche und versieht diese mit einer Altersbeschränkung. Dies gilt hierbei aber nur explizit für Gaststätten, Verkaufsstellen oder die sonstige Öffentlichkeit. § 10 Absatz 2 JuSchG regelt zudem das Angebot von Tabakwaren an Automaten.

Hier fällt auf, dass bisher keine Regelung bezüglich der Abgabe von Tabakwaren im Internet besteht. Dies wird sich in der Zukunft ändern. Neu eingeführt werden soll ein Absatz 3 in den § 10 JuSchG. Dort soll es in Zukunft folgendermaßen heißen:

„Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.“

Hierbei fällt insbesondere auf, dass von nun an nicht mehr nur Tabakwaren, sondern auch andere nikotinhaltige Erzeugnisse mit in die Aufzählung eingeflossen sind. Unter diese Regelung fällt also insbesondere die E-Zigarette. Im Gegensatz zu anderen Unterhaltungsmedien gab sich der Gesetzgeber nicht mit einem Hinweis auf eine Altersbeschränkung zufrieden. So wird es hier in Zukunft keinen Hinweis auf eine Altersfreigabe geben wie es z. B. bei Filmen Gang und Gäbe ist. Vielmehr soll die Abgabe von Tabak und E-Zigaretten gegenüber Jugendlichen im Versandhandel komplett untersagt werden.

Dies führt dazu, dass der Anbieter sicherstellen muss, dass Jugendliche schon überhaupt keinen Zugang zu den angebotenen Tabakwaren und nikotinhaltigen Erzeugnissen wie E-Zigaretten finden. Es muss also im Vorfeld bereits eine Altersabfrage erfolgen, um sicherzustellen, dass Jugendliche dieses Angebot nicht einsehen können. Dies wird im logischen Schluss dazu führen, dass der Handel von Tabakwaren und E-Zigaretten auf Plattformen wie eBay praktisch aussterben wird.

Vorsicht auch beim Onlineverkauf und -versand von E-Zigaretten:

Selbst muss sich der Versender von Tabakwaren und E-Zigaretten vergewissern, dass nicht nur beim Angebot im Netz kein Zugang für Minderjährige besteht, diese also schon gar nicht bestellen können, sondern auch der Empfang beim Verbraucher nicht durch einen Minderjährigen geschieht. Hier muss sich der Versender komplett auf den Postzusteller verlassen, wobei es wohl schwerfallen wird, die Empfängeridentität hier reibungslos festzustellen.

 

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