Das OLG Saarbrücken musste entscheiden, ob ein Unterhaltspflichtiger unterhaltsrechtlich leichtfertig handelt, wenn er sich vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze verrenten lässt.
Das OLG (6 UF 138/09) vertritt in seinem Urteil vom 05. 08. 10 die Auffassung, dass Leichtfertigkeit dann vorliegt, wenn die vorzeitige Verrentung weder aus gesundheit-
lichen oder betrieblichen Gründen Erfolg noch einer gemeinsamen Lebensplanung der Eheleute entspricht.
Konsequenz: Unterhalt ist weiter nach dem bisherigen Einkommen zu bezahlen.