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Verrentung des Unterhaltspflichtigen vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze leichtfertig

Das OLG Saarbrücken musste entscheiden, ob ein Unterhaltspflichtiger unterhaltsrechtlich leichtfertig handelt, wenn er sich vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze verrenten lässt.

Das OLG (6 UF 138/09) vertritt in seinem Urteil vom 05. 08. 10 die Auffassung, dass Leichtfertigkeit dann vorliegt, wenn die vorzeitige Verrentung weder aus gesundheit-
lichen oder betrieblichen Gründen Erfolg noch einer gemeinsamen Lebensplanung der Eheleute entspricht.

Konsequenz: Unterhalt ist weiter nach dem bisherigen Einkommen zu bezahlen.

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