Kanzlei Lachenmann Onlinerecht IT-Recht

Abmahnung: Neue Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgeselllschaft mit Nightwish – Storytime

Neu auf dem Abmahn-Markt ist die Kanzlei CGM Rechsanwaltsgesellschaft, welche nur wenige Häuser neben Schalast und Partner residiert und deren Mandantschaft DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH von Schalast wechselte. Es werden nicht nur eigene Abmahnungen durchgeführt, sondern auch die bislang von Schalast vertretenen übernommen. Dies betrifft derzeit auch Nightwish – Storytime.

Während andere Abmahnkanzleien sich die Fälle hin- und herschieben und dabei unberechtigt die jeweils neuen Anwaltsgebühren mitaufschlagen (ggf. auch unter Zuhilfenahme von Inkassobüros, die vorgeben weitere Gebühren zu produzieren) ist die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft zurückhaltend: Bei den übernommenen Fällen werden nur Bettelbriefe verschickt, die gegen schlappe 200,- € die Sache erledigen wollen (natürlich ein absolut „einmaliges Angebot“).

Im Gegensatz dazu werden bei den selbst ausgesprochenen Abmahnungen noch 550,- € gefordert, teilweise ein Vergleichsangebot über 430,- € gegeben.  Angesichts der später nur noch verlangten 200,- € ein schlechtes Angebot.

Wie sollen Sie sich verhalten?

  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei in Verbindung! Jede unbedachte Äußerung kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der hohen Zahlung von € 850 verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der u. U. gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung sollte die Abmahnung anwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage, der fehlerbehafteten Feststellung der Downloads sowie der Unmöglichkeit der konkreten Feststellung der Richtigkeit von Adresse und Namen der OOO Bavaria Media Group empfiehlt sich i. d. R. die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der Verstoß wirklich begangen wurde – egal ob von Ihnen selbst oder einem Dritten, der Ihren Anschluss benutzte (Kinder, Enkel, Ehefrau, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber begangen wurde, kann oft eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
  • Auch aufgrund der bekanntgewordenen Technikprobleme von Telekom-Routern ist es gut möglich, dass sich jemand in Ihr Netz eingehackt hat.
  • Nicht nur, wenn der Verstoß nicht begangen wurde, sind umfangreiche Recherchen nötig, wie z. B. Anforderung des Beschlusses zur Ermittlung der IP-Adresse und Kontrolle der Hash-Tags.

Lassen Sie sich nicht nur zu den Abmahnungen von „Storytime“ von Nightwish der Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – ich vertrete als Fachanwältin für IT-Recht seit vielen Jahren Abgemahnte – bundesweit.

Dieser Beitrag wurde in Blog, Filesharing, Gewerblicher Rechtschutz/IP, Internetrecht/Onlinerecht, IT- und Internetrecht, Urheberrecht veröffentlicht. Ein Lesezeichen auf das Permalink. setzen. Sowohl Kommentare als auch Trackbacks sind geschlossen.